07.01.2015 - 5 Satzung über die 2. Änderung des Bebauungsplane...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Den anwesenden Gästen der Firma NCC wird von Herrn Langer Rederecht erteilt. Zu Beginn der Vorstellung der Beschlussvorlage hinterfragt Herr Domschat, wann die 1. Änderung des B-Plans rechtskräftig geworden ist. Herr Boge schaut in den ihm vorliegenden B-Plänen nach und es wird bekannt gegeben, dass die 1. Änderung des B-Planes Nr. 7 am 04.03.2010 rechtskräftig geworden ist. Der Ursprungsplan stammt vom 10.07.2005. Die anwesenden Gäste der Firma NCC erörtern die Synopse. Es wird überwiegend auf die Begründungen der Synopse eingegangen. Diese ist unterteilt in Festsetzungen und örtliche Bauvorschriften. Zu den Festsetzungen werden wie folgt Erörterungen getätigt: Die Bauausschussmitglieder äußern weder Anregungen noch Bedenken zu den erörterten Punkten.

Zu Punkt 5 der Festlegungen wird zusätzlich festgelegt, dass ein Übersichtsplan mit der Darstellung der Grundstücke die von der Höhenanpassungen betroffen sind, Bestandteil des B-Planes wird. Es wird explizit darauf hingewiesen, dass in der 2. Änderung des B-Planes Nr. 7 immer darauf abgestellt wird, dass es sich um Reetdächer handelt. Die Firma NCC wird diese Vorschläge in ihre Synopse einarbeiten und erneut dem Bauausschussvorsitzenden sowie dem Amt Klützer Winkel zur Verfügung stellen. Die überarbeitete Synopse wird anschließend Bestandteil der Niederschrift der Bauausschusssitzung sowie anhängig zu dem Beschlussvorschlag.

Zu dem Punkt, örtliche Bauvorschriften der Synopse, werden zu den Punkten 1 und 2 weder Anregungen noch Bedenken von Seiten der Bauausschussmitglieder geäußert.

Zu Punkt 3 wird bemerkt, dass keine Spezifizierung auf Reetdächer festgelegt werden soll. Es gilt für alle Dacheindeckungen. Dieser Punkt soll in der 2. Änderung des B-Planes nur auf Reetdachdeckung eingeschränkt werden.

Zu dem Punkt 4 der örtlichen Bauvorschriften muss auch der Bezug nur für Reetdächer gelten. Die Bauausschussmitglieder äußern weder Anregungen noch Bedenken.

Zu Punkt 5 wird vermerkt, dass die Gauben vom First aus gemessen einen Abstand von 0,8 m einzuhalten haben. Dieses bezieht sich auf alle Gauben, egal ob Hartdach- oder Reetdachdeckung.

Die textlichen Festsetzungen und  örtlichen Bauvorschriften bleiben in ihrem Ursprung erhalten. Die 2. Änderung erfolgt als Ergänzung.

Herr Langer erörtert den Beschlussvorschlag. Er macht darauf aufmerksam, dass die noch zu überarbeitende Synopse anhängig zum Beschlussvorschlag wird.

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Beschluss:

Der Bauausschuss der Gemeinde Zierow empfiehlt folgende Bschlussfassung:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Zierow beschließt:

1)      Der Bebauungsplan Nr. 7 „De Poeler Drift“, in Kraft getreten am 07.07.2005, soll gemäß § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren geändert werden.

2)      Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist darauf hinzuweisen, dass der Plan im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung durchgeführt werden soll.

3)      Von einer frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3(1) BauGB wird abgesehen.

4)      Der vorliegende Entwurf der 2. vereinfachten Änderung des Bebauungsplans Nr. 7 „De Poeler Drift“ und seine Begründung mit den besprochenen Änderungen im Textteil wird gebilligt. Dieser Textteil ist Teil der BVL. Der Bebauungsplan mit zugehöriger Begründung ist gemäß § 3(2) BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Die von der Planung betroffenen Behörden sind nach § 4(2) BauGB zu beteiligen und von der Auslegung zu unterrichten.

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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:

7

davon anwesend:                           

5

Zustimmung:             

5

Ablehnung:

0

Enthaltung:

0

Befangenheit:

0

 

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Anlagen zur Vorlage