05.11.2014 - 6 Satzung über die 2. Änderung des Bebauungsplane...

Beschluss:
vertagt
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Wortprotokoll

Herr Langer erteilt den anwesenden Gästen von NCC GmbH Deutschland Herrn Pauligk und Frau Tiedig Rederecht.


Herr Domschat bittet die Gäste um eine Gegenüberstellung der 1. Änderung zur 2. Änderung sowie zum Ursprungsplan. Herr Pauligk beginnt die Änderungen a) bis e) zu erörtern.

 

Zu a)

Er erörtert, dass sich die Bezugshöhe wie folgt ergibt. Sie wird gemessen von der  Mitte der Erschließungsstraße orthogonal zur Gebäudemitte. Gebäude, die sich an Stichstraßen befinden, hier wird die Zufahrt für die Bezugshöhe zur Erschließungsstraße zugrunde gelegt. Gebäude an Wegen, die nur ein Geh-, Fahr- und Leitungsrecht haben, hier beziehen sich die Höhen auf die angrenzenden Wege. Er erörtert weiter, dass die Änderung sich darauf bezieht, dass der Bezugspunkt für die Firsthöhen so fest definiert werden soll, dass sich der Höhenbezug auf die Mitte der Straße zur Mitte des Gebäudes definiert.

 

Zu b)

Es sollen grundsätzlich alle Gebäude eine Höhe von 9,10 m haben. Bisher galt eine Firsthöhe von 7 m bei einer Hartdachdeckung und eine Höhe von 9,10 m bei Reetdächern. Dieses wurde bereits in der 1. Änderung zum B-Plan beschlossen.

 

Die Ausschussmitglieder wünschen, dass Herr Pauligk seine Ausführungen einstellt und bitten, dass zur kommenden Bauausschusssitzung die Firma NCC eine Synopse erarbeitet, in der eine Gegenüberstellung von der Ursprungsfassung zur 1. Änderung und zur 2. Änderung erfolgt. Diesen sollen Anmerkungen hinzugefügt werden, warum eine Änderung herbeigeführt werden soll.

Der Bauausschuss gibt NCC mit auf den Weg, dass sie explizit auf die Bezugshöhen eingehen sollen, dass auf einen einheitlichen Bezugspunkt abgestimmt wird. Dieser soll sich mittig der Straße bezogen auf die Geländehöhe evtl. auf die Erdgeschossfußbodenhöhe beziehen.

 

Die Bauausschussmitglieder verständigen sich darauf, den Beschlussvorschlag einstimmig zurückzustellen.

 

Des Weiteren regen sie zu diesem Punkt noch an, sofern NCC die Synopse erstellt hat, möchten sie vor der kommenden Bauausschusssitzung einen Termin mit dem Bauausschussvorsitzenden, dem Bürgermeister und dem Amt, in der NCC die Synopse vorstellen möchte.

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Verlauf der Sachbearbeitung:

 

 

 

Unterlagen und Beschlussempfehlung gehen in die nächste Gemeindevertretersitzung.

 

 

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Anlagen zur Vorlage