Beschlussvorlage - GV Bolte/13/7775

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Verwaltung empfiehlt zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart aufgrund seiner städtebaulichen Gestaltung den Erlass einer Gestaltungssatzung zur Beurteilung einzelner Bauvorhaben bzw. als Handlungsempfehlung für die Bauherren und Verwaltung. 

Für eine zu erarbeitende Gestaltungssatzung für den Bereich der Erhaltungssatzung „Fr.- Engels- Str.“ ist ein Planungsbüro durch die Gemeindevertretung festzulegen und zu beauftragen.

Die Verwaltung empfiehlt, aufgrund der Erfahrungen in der Stadtplanung und im Denkmalschutz das Ingenieurbüro

GPK Architekten GmbH
Großmann Peters Kasbohm

Werner Peters
Dipl.-Ing. Architekt BDA und Stadtplaner

Sophienstraße 19-21

23560 Lübeck zu beauftragen.

 

Das Planungsbüro bietet die Erstellung der Planungsunterlagen entsprechend dem Mindestsatz der Honorarzone II der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) an.

 

Neu vom 16.02.2015

Der Entwurf vom 13.02.2015 zur Gestaltungssatzung – Boltenhagen – Fr.- Engels-Straße soll im Bauausschuss beraten werden. Für die Abschnitte 3 und 4 müssen die jeweiligen §§ 21 im nicht-öffentlichen Teil diskutiert werden, da hier Hinweise des Landkreises besprochen werden. Veränderungen im Textteil sind rot markiert. Die erklärenden Skizzen werden erst nach Diskussion im Bauausschuss und Beschlusslage geändert.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt den Abschluss eines Honorarvertrages mit dem Ingenieurbüro: 

GPK Architekten GmbH

Herr Werner Peters

Sophienstraße 19-21

23560 Lübeck

über die Ingenieurleistungen für die Erarbeitung einer Gestaltungssatzung Fr.- Engels- Str./ A.- Bebel – Str. und R.- Breitscheid- Str.  entsprechend des Mindestsatzes der Honorarzone II der HOAI.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Ja, Planungskosten von ca. 15.000,-€ im HH-Ansatz 2013

 

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Anlagen

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