09.09.2014 - 5 Gestaltungssatzung F.-Engels-Str. in Boltenhage...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Herr Peters stellt den Geltungsbereich mit den Unterabschnitten und Planungsziele vor. Ziel ist es, den zumeist noch erhaltenden einheitlichen Zustand zu wahren, aber die Gestaltungsfreiheit der Grundstückseigentümer nicht zu stark einzuschränken.

Für die Abschnitte 1 und 2 wird folgendes festgelegt:

Es wird sich dazu verständigt, Balkone mit einer max. Breite von 3,50m und einer max. Tiefe von 2,50 m  zu definieren.

Solaraufbauten sollten nicht grundsätzlich ausgeschlossen werden. Auf der Straße zugewandten Seite können Solaranalgen zugelassen werden, jedoch geordnet und beschränkt.

Herr Peters wird ein Alternativvorschlag zu Solaraufbauten erarbeiten.

Kunststoff ist als Material für Fassaden auszuschließen.

Für die Abschnitte 3 und 4 wird folgendes festgelegt:

Anbauten dürfen nicht ungeordnet erfolgen und die Firstlinie nicht überschreiten.

Die Abschnitte 5 und 6 sind Denkmäler, sodass hier eine Abstimmung mit der Denkmalpflege erforderlich ist. Der Entwurf der Satzung ist zudem mit dem Landkreis NWM zu den gestalterischen Zielsetzungen, die möglicherweise zu stark in die Eigentumsrechte eingreifen, abzustimmen.

Es wird die Festlegung getroffen, dass vor einer Beschlussfassung zur Gestaltungssatzung eine öffentliche Informationsveranstaltung zu organisieren ist, damit die Anwohner und Bürger über die Ziele und Inhalte informiert werden.

 

Die nächste Beratung zu den Abschnitten 5 und 6 erfolgt nach den Gesprächen im Landkreis NWM. Herr Peters wird verabschiedet.

 

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Verlauf der Sachbearbeitung:

 

 

 

27.02.2015  12:51:57    Tesche, Julia  - Status auf "Erledigt" gesetzt

 

 

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Anlagen zur Vorlage