14.04.2015 - 5 Gestaltungssatzung F.-Engels-Str. in Boltenhage...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Zusätze:
- Verfasser: Domres, Maren
- Datum:
- Di., 14.04.2015
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB II Bau- und Ordnungswesen
- Bearbeiter:
- Maren Domres
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Folgende Punkte sind einzuarbeiten:
- Teil 2 Abschnitt 1 § 14 Balkone: Balkone dürfen eine Mindesttiefe von 2,50 m und eine maximale Breite von 4,20 m ausweisen.
- Teil 2 Abschnitt 2 § 14 Balkone: Balkonbreite ist auf 4,80 m zu korrigieren
- Abschnitt 3 § 10 Dacheindeckungen: Naturbezogen auf rot
- Abschnitt 3 unter § 16 ist einzufügen: Sonstige bauliche Anlagen müssen sich einfügen als Nebengebäude hinter dem Hauptgebäude und müssen kleiner sein als die Firsthöhe des Hauptgebäudes.
Herr Kai Dunkelmann stellt den Antrag, das Gebäude Klützer Straße ehemalige Altstoffsammlung ist in die Satzung zu integrieren. Es ist anzustreben, dass dieses Gebäude gestaltet wird, wie Haus Nele. Diesem Antrag wird einstimmig zugestimmt.
Frau Silke Plieth stellt den Antrag, zur Abstimmungsgebot zwischen verschiedenen Eigentümern in Doppelhäusern. Die Gestaltung von Doppelhäusern sind unter den Eigentümern abzustimmen, unabhängig von der zeitlichen Realisierung der Baumaßnahme. Diesem Antrag wird einstimmig zugestimmt.
Beschluss:
Der Bauausschuss der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen empfiehlt folgende Beschlussfassung:
Die Gemeindevertretung beschließt den Abschluss eines Honorarvertrages mit dem Ingenieurbüro:
GPK Architekten GmbH
Herr Werner Peters
Sophienstraße 19-21
23560 Lübeck
über die Ingenieurleistungen für die Erarbeitung einer Gestaltungssatzung Fr.- Engels- Str./ A.- Bebel – Str. und R.- Breitscheid- Str. entsprechend des Mindestsatzes der Honorarzone II der HOAI.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,2 MB
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