Beschlussvorlage - GV Bolte/13/7606
Grunddaten
- Betreff:
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Ergänzung des Abwägungsbeschlusses vom 16. Mai 2013 und Beschluss über den Entwurf und die Öffentlichkeitsbeteiligung
Satzung über den Bebauungsplanes Nr. 36 der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen für das Gebiet westlicher Ortseingang zwischen Wichmannsdorf und Sport- und Freizeitanlage
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB II Bau- und Ordnungswesen
- Bearbeiter:
- Carola Mertins
- Verfasser/Antragsteller:
- Mertins, Carola
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen
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Vorberatung
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30.07.2013
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Erledigt
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Gemeindevertretung Ostseebad Boltenhagen
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Entscheidung
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15.08.2013
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Erledigt
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Gemeindevertretung Ostseebad Boltenhagen
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Entscheidung
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19.09.2013
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Gemeinde Ostseebad Boltenhagen führt das Aufstellungsverfahren für den Bebauungsplan Nr. 36 der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen für das Gebiet westlicher Ortseingang zwischen Wichmannsdorf und Sport- und Freizeitanlage als zweistufiges Verfahren durch. Der Vorentwurf des Bebauungsplanes einschließlich Begründung wurde mit Beschluss der Gemeindevertretung vom 5. Juli 2012 gebilligt und zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit in Form einer Auslegung bestimmt. Die Planunterlagen einschließlich Begründung dazu lagen in der Zeit vom 01.10.2012 bis 01.11.2012 öffentlich aus. Während der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung lagen der Vorentwurf des Bebauungsplanes, bestehend aus Planzeichnung Teil A und Text Teil B, die Begründung sowie das städtebauliche Konzept inklusive der Varianten der Untersuchung der Verkehrsanbindung und der planungsrechtlichen Bestandsituation öffentlich zur Einsichtnahme aus.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden nach § 4 Abs. 1 BauGB beteiligt. Während der frühzeitigen Beteiligung des Vorentwurfs des Bebauungsplanes wurden Stellungnahmen von der Öffentlichkeit und den Behörden und sonstigen Trägern öffentl. Belange zu der Planung abgegeben. Die Gemeinde Ostseebad Boltenhagen hat sich mit den zum Planverfahren eingegangenen Stellungnahmen beschäftigt. Gemäß Abwägungsprotokoll (Anlage 1) ergeben sich
- zu berücksichtigende,
- teilweise zu berücksichtigende und
- nicht zu berücksichtigende Anregungen.
Die Beteiligung der Nachbargemeinden ist erfolgt. Die Gemeinde Ostseebad Boltenhagen kann davon ausgehen, dass die Planung mit den Nachbargemeinden entsprechend § 2 Abs. 2 BauGB abgestimmt ist.
Im Rahmen der Abwägung sind gemäß § 1 Abs. 6 BauGB die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen (vgl. Abwägungsprotokoll). Das Abwägungsergebnis ist der Öffentlichkeit, den Behörden und den sonstigen Trägern öffentlicher Belange mitzuteilen.
Im Ergebnis des Abwägungsprozesses ist ein Vorschlag für die Entwicklung des Bebauungsplanes als Diskussionsgrundlage entwickelt worden. In diesem Vorschlag sind insbesondere die Zielsetzungen für Festsetzungen zur überbaubaren Fläche und zu der Höhenentwicklung zu überprüfen. Dies hängt maßgeblich vom planerischen Konzept und von der Zielsetzung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen ab.
Für die Diskussion werden der Vorentwurf und der Änderungsplan als Diskussionsgrundlage beigefügt. Somit stehen folgende Unterlagen für die Erörterung und Diskussion zur Verfügung:
- Abwägung der Stellungnahmen in tabellarischer Form (lang),
- Kurzzusammenfassung der Abwägung (ohne Stellungnahmen der Öffentlichkeit),
- Vorentwurf vom 5. Juli 2012,
- geändertes Konzept als Diskussionsgrundlage.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen hatte bereits in ihrer Sitzung am 16. Mai 2013 den Abwägungsbeschluss zu Stellungnahmen des Vorentwurfs gefasst. Dieser Abwägungsbeschluss wird hiermit entsprechend ergänzt, weil nachträglich weitere Stellungnahmen eingegangen sind.
Auf der Grundlage des Abwägungsbeschlusses und seiner Ergänzung bzw. der Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen wird der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss gefasst.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt:
- Die während der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 1 BauGB und unter Beteiligung von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB und den Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB nachträglich eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen hat die Ostseebad Boltenhagen unter Beachtung des Abwägungsgebotes geprüft. Es ergeben sich
- zu berücksichtigende,
- teilweise zu berücksichtigende und
- nicht zu berücksichtigende Stellungnahmen.
Das Abwägungsergebnis gemäß Anlage 1 ist Bestandteil dieses Beschlusses und besteht aus der Zusammenstellung tabellarisch und einer Kurzzusammenfassung (ohne Kurzzusammenfassung der eingegangenen Anregungen der Öffentlichkeit).
- Der Bürgermeister wird beauftragt, die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Anregungen erhoben bzw. Stellungnahmen abgegeben haben, von diesem Ergebnis der Abwägung unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
- Die Entwürfe der Planzeichnung (Teil A), des Textes (Teil B) sowie die Örtlichen Bauvorschriften über die äußere Gestaltung baulicher Anlagen und der Begründung inklusive Umweltbericht werden gebilligt und für das weitere Beteiligungsverfahren bestimmt.
- Die Entwürfe der Planzeichnung (Teil A), des Textes (Teil B) sowie die Örtlichen Bauvorschriften über die äußere Gestaltung baulicher Anlagen und der Begründung inklusive Umweltbericht sowie die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind für die Dauer eines Monats gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
- Die Beteiligung von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange ist gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Die nach § 4 Abs. 2 BauGB Beteiligten sollen von der Auslegung benachrichtigt werden.
- In der Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung ist anzugeben, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan nach § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben können, wenn die Gemeinde Ostseebad Boltenhagen deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
- Mit der Bekanntmachung zur Öffentlichkeitsbeteiligung ist darauf hinzuweisen, dass bei Aufstellung eines Bebauungsplanes ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
- Die Planung ist mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB abzustimmen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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4,8 MB
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2
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(wie Dokument)
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116 kB
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3
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(wie Dokument)
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36 MB
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4
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(wie Dokument)
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1,1 MB
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5
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(wie Dokument)
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4,6 MB
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