15.08.2013 - 9 Ergänzung des Abwägungsbeschlusses vom 16. Mai ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Zusätze:
- Verfasser: Mertins, Carola
- Datum:
- Do., 15.08.2013
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB II Bau- und Ordnungswesen
- Bearbeiter:
- Carola Mertins
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Schmiedeberg und Herr Nix erläutern die Empfehlung des Bauausschusses sowie die Varianten.
Herr Schmiedeberg stellt den Antrag, Herrn Mahnel vom gleichnamigen Planungsbüro und den Mitarbeitern des Amtes Klützer Winkel Rederecht zu erteilen.
Diesem Antrag wird einstimmig zugestimmt.
Herr Mahnel erläutert die Nacharbeiten zum Lärmschutz für den Bereich Friedrich-Engels-Straße anhand einer Zeichnung. Im Ergebnis soll ein Wall den Lärmschutz gewährleisten. Die Gespräche zur Sicherung des Walls als Lärmschutzmaßnahme werden derzeit durch das Amt geführt. Die Zufahrt zum Sportplatz erfolgt gemäß der Empfehlung des Bauausschusses entsprechend der Variante 1.
Herr Mahnel bittet diese Änderung über einen Beschluss zu dokumentieren.
Herr Schmiedeberg lässt über die Veränderung abstimmen.
Diesem Antrag wird einstimmig zugestimmt.
Herr Mahnel erläutert zur Regenentwässerung, dass noch Gespräche mit dem Zweckverband stattfinden. Eine Festsetzung ist nicht erforderlich. Die Regenwasserableitung erfolgt in östliche Richtung, d.h. nicht in Richtung Ortslage Wichmannsdorf.
Herr Schmiedeberg hinterfragt, ob das geplante Parkdeck begrünt werden soll.
Die Gemeindevertreter diskutieren über die Begrünung des Parkdecks.
Herr Hans-Otto Schmiedeberg stellt den Antrag das Parkdeck ohne Begrünung (offenes Parkdeck) zu gestalten.
Abstimmungsergebnis:
gesetzl. Anzahl der Vertreter: .13
davon anwesend: .8
Zustimmung: .3
Ablehnung: .4
Enthaltung: .1
Herr Mahnel empfiehlt, dass die Straßenverkehrsfläche entlang der Klützer Straße auf 6m verbreitert werden sollte. Hierfür ist eine Verschiebung des Baufensters um 3m parallel zur Straßenfläche in östliche Richtung erforderlich.
Frau Plieth weist daraufhin, dass keine Begründung vorliegt. Herr Mahnel erklärt, dass die Begründung erst heute nach Gesprächen fertig gestellt worden ist.
Herr Christian Schmiedeberg weist daraufhin, dass auch ohne Begründung eine Beratung erfolgen kann. Sollte etwas falsch sein, so hat die Verwaltung darauf hinzuweisen und den Tagesordnungspunkt in der nächsten Sitzung erneut vorzulegen.
Es wird der Hinweis gegeben, dass vor weiteren Beschlüssen ein städtebaulicher Vertrag zur Beteiligung der Planungskosten durch die Grundstückseigentümer zu beraten und beschließen ist.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt:
- Die während der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 1 BauGB und unter Beteiligung von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB und den Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB nachträglich eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen hat die Ostseebad Boltenhagen unter Beachtung des Abwägungsgebotes geprüft. Es ergeben sich
- zu berücksichtigende,
- teilweise zu berücksichtigende und
- nicht zu berücksichtigende Stellungnahmen.
Das Abwägungsergebnis gemäß Anlage 1 ist Bestandteil dieses Beschlusses und besteht aus der Zusammenstellung tabellarisch und einer Kurzzusammenfassung (ohne Kurzzusammenfassung der eingegangenen Anregungen der Öffentlichkeit).
- Der Bürgermeister wird beauftragt, die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Anregungen erhoben bzw. Stellungnahmen abgegeben haben, von diesem Ergebnis der Abwägung unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
- Die Entwürfe der Planzeichnung (Teil A), des Textes (Teil B) sowie die Örtlichen Bauvorschriften über die äußere Gestaltung baulicher Anlagen und der Begründung inklusive Umweltbericht werden gebilligt und für das weitere Beteiligungsverfahren bestimmt.
- Die Entwürfe der Planzeichnung (Teil A), des Textes (Teil B) sowie die Örtlichen Bauvorschriften über die äußere Gestaltung baulicher Anlagen und der Begründung inklusive Umweltbericht sowie die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind für die Dauer eines Monats gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
- Die Beteiligung von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange ist gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Die nach § 4 Abs. 2 BauGB Beteiligten sollen von der Auslegung benachrichtigt werden.
- In der Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung ist anzugeben, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan nach § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben können, wenn die Gemeinde Ostseebad Boltenhagen deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
- Mit der Bekanntmachung zur Öffentlichkeitsbeteiligung ist darauf hinzuweisen, dass bei Aufstellung eines Bebauungsplanes ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
- Die Planung ist mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB abzustimmen.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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4,8 MB
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116 kB
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(wie Dokument)
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1,1 MB
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5
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(wie Dokument)
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4,6 MB
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