30.07.2013 - 5 Ergänzung des Abwägungsbeschlusses vom 16. Mai ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Zusätze:
- Verfasser: Mertins, Carola
- Datum:
- Di., 30.07.2013
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB II Bau- und Ordnungswesen
- Bearbeiter:
- Carola Mertins
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Mahnel vom gleichnamigen Planungsbüro stellt die Planungen vor. Er geht auf die eingegangenen Anregungen ein.
Folgende Punkte werden diskutiert:
- Zulässigkeit von Betreiberwohnungen im Gebiet Welcome-Center
Der Bauausschuss diskutiert intensiv, ob Betreiberwohnungen dort zulässig sein sollen. Insbesondere wird die Gefahr gesehen, dass dort Ferienwohnungen angesiedelt werden.
Herr Helmuth Gröh stellt den Antrag, die Zulässigkeit von Betreiberwohnungen in diesem Bereich nicht zu gestatten.
Herr Nix lässt über den Antrag abstimmen.
Abstimmungsergebnis:
gesetzl. Anzahl der Vertreter: .9
davon anwesend: .7
Zustimmung: .4
Ablehnung: .2
Enthaltung: .1
Damit ist die Zulässigkeit von Betreiberwohnungen im Bereich Welcome-Center abgelehnt.
- Verbindungsbaukörper zwischen den beiden Sondergebieten Welcome-Center über die Straße zum Klärwerk hinweg
Herr Schultz stellt den Antrag, auf diesen Baukörper zu verzichten, da es aus städtebaulichen Gründen schwer vorstellbar ist, wie ein derartiges Konstrukt aussehen könnte.
Der Bauausschussvorsitzende Herr Nix lässt über den Antrag von Herrn Schultz abstimmen.
Abstimmungsergebnis:
gesetzl. Anzahl der Vertreter: .9
davon anwesend: .7
Zustimmung: .4
Ablehnung: .2
Enthaltung: .1
Damit entfällt die Baufläche über der Straße zum Klärwerk.
- Lärmschutz für die Bebauung in der Friedrich-Engel-Straße
Herr Heinz-Dieter Schultz gibt zu bedenken, dass der Lärmschutz für die Grundstücke der Friedrich-Engel-Straße nicht gesichert ist, da der Lärmschutz auf Grundstücken dargestellt ist, die sich nicht im Geltungsbereich des Bebauungsplanes befinden. Man verständigt sich auf folgende Vorgehensweise:
In der zugehörigen Änderung des Flächennutzungsplanes sind die betroffenen Grundstücke, auf denen der Lärmschutz realisiert werden soll, für die Friedrich-Engel-Straße, bereits Bestandteil. Mit den betroffenen Grundstückseigentümern müssen Verhandlungen geführt werden bzgl. der Bereitstellung der Grundstücke. Seitens der Eigentümer wurde grundsätzlich signalisiert, dass man sich zu Verhandlungen mit der Gemeinde verständigen würde.
Festlegung des Bauausschusses:
Der Lärmschutz für die Friedrich-Engel-Straße wird im B-Plan Nr. 36 gewährleistet, in der Form, dass an der Grundstücksgrenze Welcome-Center (Privatgrundstück) Lärmschutzmaßnahmen vorzusehen sind. Tendenziell ist für später angedacht, den Lärmschutz auf den weiter östlich liegenden Grundstücken in Form von Wellen anzulegen.
Abstimmungsergebnis:
gesetzl. Anzahl der Vertreter: .9
davon anwesend: .7
Zustimmung: .6
Ablehnung: .0
Enthaltung: .1
Damit sind Lärmschutzmaßnahmen auf dem Privatgrundstück Welcome-Center gegenüber den weiter östlich liegenden Grundstücken vorzusehen.
- Lärmschutz Wichmannsdorf
Der Bauausschuss diskutiert darüber, ob eine Verschiebung des Kreisverkehres in Richtung Sport- und Freizeitanlage lärmschutzmindernd für die Ortslage Wichmannsdorf wirken würde. Herr Mahnel erklärt, dass das Lärmschutzgutachten zwar eine Erhöhung des Lärmes durch den Kreisverkehr für die Ortslage Wichmannsdorf darstellt, diese sich aber noch im Tolleranzbereich befinden.
Herr Heinz-Dieter Schultz verweist darauf, wie intensiv die Gemeinde sich in verschiedenen Sitzungen mit dieser Thematik beschäftigt hat. Die Festlegung Kreisverkehr wurde bevorzugt gegenüber einer gleichrangigen Straße bzw. einer Ampelkreuzung, da davon auszugehen ist, dass der Kreisverkehr den geringsten Lärm erzeugt.
Der Bauausschuss verständigt sich darauf, dass der Kreisverkehr an der im Plan dargestellten Lage verbleibt.
- Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen
Herr Michael Steigmann erklärt, dass Defizite im Pflanzplan vorhanden sind. Es wurde nicht auf heimische Gehölze oder Standortgerechte Gehölze zurückgegriffen. Die Anpflanzung von Obstbäumen ist zu überdenken. Herr Mahnel und Herr Steigmann werden sich zum Pflanzplan weiter abstimmen.
Der Bauausschussvorsitzende lässt über den Antrag zu einer konkreteren Abstimmung des Pflanzplanes zwischen Herrn Steigmann und Herrn Mahnel abstimmen.
Abstimmungsergebnis:
gesetzl. Anzahl der Vertreter: .9
davon anwesend: .7
Zustimmung: .6
Ablehnung: .0
Enthaltung: .1
- Straßenbreite
In der Planzeichnung sind 2 unterschiedliche Straßenquerschnitte dargestellt. Der Bauausschuss diskutiert über beide. Zum Einen werden die Kosten angeführt, zum Anderen aber die Leichtigkeit des Verkehrs insbesondere die Radweganbindung an den Urwald.
Der Bauausschussvorsitzende Herr Nix stellt den Antrag sich für Variante 2, das ist die breitere Straße, zu entscheiden.
Abstimmungsergebnis:
gesetzl. Anzahl der Vertreter: .9
davon anwesend: .7
Zustimmung: .5
Ablehnung: .0
Enthaltung: .2
Herr Heinz-Dieter Schultz stellt eine weitere Anfrage. Er hinterfragt, ob der Kreisverkehr aus Lärmschutzgründen auch dann baubar wäre, wenn die Bebauung des Welcome-Centers auf dem Privatgrundstück und damit auch die Ausbildung des Lärmschutzwalles nicht erfolgt. Herr Mahnel bestätigt, dass der Kreisverkehr weit genug von der Bebauung der Friedrich-Engel-Straße entfernt ist und auch ohne Lärmschutzanlage Privatgrundstück Welcome-Center gebaut werden kann.
Herr Reiner Sommer hat seine Meinung zum Bebauungsplan Nr. 36 vorgetragen und dies dem Bauausschussvorsitzenden schriftlich überreicht. Die Bauausschussmitglieder nehmen dies zur Kenntnis. Die schriftlichen Anmerkungen werden dem Protokoll beigefügt.
Im Weiteren lässt der Bauausschussvorsitzende Herr Nix die Beschlussvorlage zu Abstimmung bringen.
Beschluss:
Der Bauausschuss der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen empfiehlt folgenden Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt:
- Die während der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 1 BauGB und unter Beteiligung von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB und den Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB nachträglich eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen hat die Ostseebad Boltenhagen unter Beachtung des Abwägungsgebotes geprüft. Es ergeben sich
- zu berücksichtigende,
- teilweise zu berücksichtigende und
- nicht zu berücksichtigende Stellungnahmen.
Das Abwägungsergebnis gemäß Anlage 1 ist Bestandteil dieses Beschlusses und besteht aus der Zusammenstellung tabellarisch und einer Kurzzusammenfassung (ohne Kurzzusammenfassung der eingegangenen Anregungen der Öffentlichkeit).
- Der Bürgermeister wird beauftragt, die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Anregungen erhoben bzw. Stellungnahmen abgegeben haben, von diesem Ergebnis der Abwägung unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
- Die Entwürfe der Planzeichnung (Teil A), des Textes (Teil B) sowie die Örtlichen Bauvorschriften über die äußere Gestaltung baulicher Anlagen und der Begründung inklusive Umweltbericht werden gebilligt und für das weitere Beteiligungsverfahren bestimmt.
- Die Entwürfe der Planzeichnung (Teil A), des Textes (Teil B) sowie die Örtlichen Bauvorschriften über die äußere Gestaltung baulicher Anlagen und der Begründung inklusive Umweltbericht sowie die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind für die Dauer eines Monats gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
- Die Beteiligung von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange ist gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Die nach § 4 Abs. 2 BauGB Beteiligten sollen von der Auslegung benachrichtigt werden.
- In der Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung ist anzugeben, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan nach § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben können, wenn die Gemeinde Ostseebad Boltenhagen deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
- Mit der Bekanntmachung zur Öffentlichkeitsbeteiligung ist darauf hinzuweisen, dass bei Aufstellung eines Bebauungsplanes ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
- Die Planung ist mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB abzustimmen.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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4,8 MB
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2
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(wie Dokument)
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116 kB
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3
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(wie Dokument)
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36 MB
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4
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(wie Dokument)
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1,1 MB
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5
|
(wie Dokument)
|
4,6 MB
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