Beschlussvorlage - SV Klütz/13/7450

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Das Straßenbauamt Schwerin hat im Zuge des Radwegeausbaus von Klütz/ Eulenkrug, nach Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises, Ausgleichmaßnahmen zu realisieren. Es sollen zusätzlich 1.200 m² Hecken gepflanzt werden.

Durch das Straßenbauamt  Schwerin wurde der Antrag gestellt, die geforderte Ausgleichpflanzung auf dem Grundstück der Stadt Klütz, Gemarkung Klütz, Flur 3 Flurstück 1/5 durchzuführen.

Das Grundstück ist keiner Nutzung zugeordnet.

Durch das Straßenbauamt Schwerin wird mit der Stadt Klütz ein Dienstbarkeitsvertrag, der eine Entschädigung für die durch die Stadt Klütz nicht mehr wie im bisherigen Maße nutzbare Fläche abgeschlossen. 

Durch die Stadtvertretung wurde der Nachweis einer Bilanzierzung für das Verhältnis Baumbepflanzung oder Hecke (Punktekonto) gefordert. Die Verwaltung hat

 

hierzu beim Straßenbauamt Schwerin nachgefragt. Durch das SBA wurde mitgeteilt, dass für den Neubau des Radweges an der LO 1 zwischen Klütz und Eulenkrug eine Ausgleichpflanzung von standortheimischen Sträuchern erfolgen muss. Durch das SBA wurde der Verwaltung in der Anlage befindliche Genehmigung der unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Nordwestmecklenburg in Kopie übergeben.

Eine Ausgleichpflanzung mit Bäumen ist auf Grundlage der Genehmigung nicht möglich.  

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt, dem Straßenbauamt Schwerin das Flurstück 1/5, Flur 3 der Gemarkung Klütz, zum Zwecke der Durchsetzung einer Ausgleichmaßnahme zur Verfügung zu stellen.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Die Entschädigungshöhe wird nach Realisierung der Heckenpflanzung, auf Grundlage eines Gutachtens festgelegt. Es wird zwischen dem SBA Schwerin und der Stadt Klütz ein Dienstbarkeitsvertrag abgeschlossen. 

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Anlagen

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