19.05.2014 - 20 Beschluss zur Inanspruchnahme des Flurstücks 1/...

Beschluss:
vertagt
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Wortprotokoll

Herr Maerz hat folgende Nachfragen:

 

  1. Wie lang der Bestandschutz dieser Ausgleichsmaßnahme ist?
  2. Da diese Ausgleichsmaßnahme eine Maßnahme des Landes ist, warum das Land dann nicht die eigenen Grundstücke für diese Ausgleichsmaßnahme verwendet? (TLG und BVVG)
  3. Was ist die Folge, wenn die Stadtvertretung die Ausgleichsmaßnahme ablehnt, welche Konsequenzen hätte dies zur Folge?

 

Herr Nevermann merkt an, dass Herr Schmoldt bereits seiner Zeit um Aufstellung einer Bilanzierung gebeten hat bzgl. ob Bäume oder Heckenpflanzung erfolgen soll. Diese Zuarbeit fehlt nach der Beratung in den Ausschüssen seitens des Amtes Klützer Winkel.

 

Frau Palm bittet um Prüfung, warum keine Bäume gepflanzt werden dürfen.

 

Herr Nevermann beantragt die Beschlussvorlage bis zur nächsten Sitzung zurückzustellen und die vorgenannten Sachverhalte zu klären.

 

Herr Fischer lässt über den Antrag von Herrn Nevermann abstimmen.

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zurückgestellt

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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:

14

davon anwesend:

12

Zustimmung:

12

Ablehnung:

0

Enthaltung:

0

Befangenheit:

0

 

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Verlauf der Sachbearbeitung:

 

 

 

Die Forderung der Art der Ausgleichpflanzung wurde durch die untere Naturschutzbehörde des LK festgelegt. _ S. Schreiben LK Anlage 2 in der Vorlage_.

 

 

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Anlagen zur Vorlage