13.06.2013 - 8 Beschluss zur Inspruchnahme des Flurstücks 1/5 ...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Es ist zu prüfen, ob auf der Fläche noch ein Pachtvertrag liegt.

 

Es ist die Maßgabe zu geben, dass die Hecke entlang der Ackergrenze als Abgrenzung vorgesehen wird und nicht parallel zum Straßenverlauf anzuordnen ist. Es wird also der Vorschlag unterbreitet, diese Ausgleichsmaßnahme als Knick entlang der Bewirtschaftungsgrenze zum Feld vorzusehen.

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Beschluss:

Der Bauausschuss der Stadt Klütz empfiehlt folgenden Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt, dem Straßenbauamt Schwerin das Flurstück 1/5, Flur 3 der Gemarkung Klütz, zum Zwecke der Durchsetzung einer Ausgleichmaßnahme zur Verfügung zu stellen.

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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:                            .11

davon anwesend:                                          .10

Zustimmung:                                                        .9

Ablehnung:                                                        .1

Enthaltung:                                                        .0

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Anlagen zur Vorlage