Beschlussvorlage - SV Klütz/05/11/6250

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Betreiber des Feriendorfes an der Ostsee in Wohlenberg begehren Änderungen des bestehenden Bebauungsplanes Nr. 21 der Stadt Klütz „Ortslage Wohlenberg“, welche im einzelnen auf beigefügten Vermerk aufgeführt sind. Diese Änderungen sollen einer Erweiterung von saisonübergreifenden Angeboten des Hotels,  des Wellnessbereiches und des Feriendorfes dienen.

Zur Vorgehensweise und zu Inhalten einer möglichen Bauleitplanänderung soll in der Ausschusssitzung beraten und eine Empfehlung an die Stadtvertretung betroffen werden.

Ausführungen hierzu erfolgen über das Planungsbüro Mahnel.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Bauausschuss empfiehlt der Stadtvertretung…

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Keine bzw. werden vom Vorhabenträger getragen.

 

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