16.01.2012 - 9 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 der Stad...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Frau Hoth und Frau Schultz machen Ausführungen zum Sachverhalt. Die Fläche zwischen der Ortsdurchfahrt und der Steilküste wird nicht von dem Bauvorhaben berührt, weil der gesetzlich vorgeschriebene Abstand von 30 Meter von der Bebauung bis zur Klippe eingehalten werden muss. Sie beantworten die Fragen der Stadtvertreter.

 

Der Beschlussvorschlag des Bauausschusses kommt zur Abstimmung.

 

Beschluss:

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt:

  1. Der Verdichtung in der Ferienanlage wird zugestimmt.
  2. die Plangrenzen des jetzt vorhandenen Bebauungsplanes sind in jedem Fall einzuhalten. Eine weitere Bebauung im Außenbereich soll nicht zugelassen werden.
  3. Der Bebauungsplan bezüglich Flurstück 11 bleibt derzeit so bestehen.
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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:                            .14

davon anwesend:                                          .13

Zustimmung:                                                        .13

Ablehnung:                                                        .0

Enthaltung:                                                        .0

Befangenheit:                                                        .0