Beschlussvorlage - GV Bolte/05/11/6146
Grunddaten
- Betreff:
-
BebauungsplanNr. 20.2 "Dünenweg 21"
hier: Aufstellungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB II Bau- und Ordnungswesen
- Bearbeiter:
- Maren Domres
- Verfasser/Antragsteller:
- Domres
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen
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Vorberatung
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22.11.2011
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Erledigt
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Gemeindevertretung Ostseebad Boltenhagen
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Entscheidung
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13.12.2011
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Aufgrund der Diskrepanzen zwischen der Baugenehmigung vom 31.03.2009 zum Bauvorhaben Neubau einer Wohnanlage für betreutes Wohnen (AZ 82442-08-09) der Westelbe GMBH und der erteilten Abgeschlossenheitserklärung empfiehlt die Verwaltung die Aufstellung eines Bebauungsplanes für dieses Grundstück nebst zugehöriger Zuwegung und Erschließungsanlagen sowie den Erlass einer Veränderungssperre.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt:
- Für das ca. 1,5 ha große Gebiet in Boltenhagen unmittelbar an der Gemarkungsgrenze nach Redewisch im Norden, der nördlichen Grundstücksgrenze des Dünenweges 17 im Süden,
im Einzelnen die Flurstücke: 13/3, 13/4, 13/6, 13/7, 13/8, 13/9, 13/10, 37/6, 37/7, 37/8, 37/9, 37/10, 14/2, 14/3, 14/4 allesamt Gemarkung Boltenhagen in der Flur 1, soll gemäß § 2 Abs. 1 BauGB der Bebauungsplan Nr. 20.2 der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB aufgestellt werden.
Es wird folgendes Planziel verfolgt:
Sondergebiet eines Hotels und/oder betreutes Wohnen, Schutz des Grüns sowie Küstenschutz.
- Der Bürgermeister wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Insbesondere ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
