22.11.2011 - 12 BebauungsplanNr. 20.2 "Dünenweg 21...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 12
- Zusätze:
- Verfasser: Domres
- Datum:
- Di., 22.11.2011
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB II Bau- und Ordnungswesen
- Bearbeiter:
- Maren Domres
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Es sind wieder 7 Mitglieder anwesend.
Beschluss:
Folgende Beschlussfassung wird empfohlen:
Die Gemeindevertretung beschließt:
1. Für das ca. 1,5 ha große Gebiet in Boltenhagen unmittelbar an der Gemarkungsgrenze nach Redewisch im Norden, der nördlichen Grundstücksgrenze des Dünenweges 17 im Süden,
im Einzelnen die Flurstücke: 13/3, 13/4, 13/6, 13/7, 13/8, 13/9, 13/10, 37/6, 37/7, 37/8, 37/9, 37/10, 14/2, 14/3, 14/4 allesamt Gemarkung Boltenhagen in der Flur 1, soll gemäß § 2 Abs. 1 BauGB der Bebauungsplan Nr. 20.2 der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB aufgestellt werden.
Es wird folgendes Planziel verfolgt:
Sondergebiet eines Hotels und/oder betreutes Wohnen, Schutz des Grüns sowie Küstenschutz.
2. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Insbesondere ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
