Beschlussvorlage - GV Bolte/05/11/6146

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Aufgrund der Diskrepanzen zwischen der Baugenehmigung vom 31.03.2009 zum Bauvorhaben Neubau einer Wohnanlage für betreutes Wohnen (AZ 82442-08-09) der Westelbe GMBH und der erteilten Abgeschlossenheitserklärung empfiehlt die Verwaltung die Aufstellung eines Bebauungsplanes für dieses Grundstück nebst zugehöriger Zuwegung und Erschließungsanlagen sowie den Erlass einer Veränderungssperre.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt:

  1. Für das ca. 1,5 ha große Gebiet in Boltenhagen unmittelbar an der Gemarkungsgrenze nach Redewisch im Norden, der nördlichen Grundstücksgrenze des Dünenweges 17 im Süden,

im Einzelnen die Flurstücke: 13/3, 13/4, 13/6, 13/7, 13/8, 13/9, 13/10, 37/6, 37/7, 37/8, 37/9, 37/10, 14/2, 14/3, 14/4 allesamt Gemarkung Boltenhagen in der Flur 1, soll gemäß § 2 Abs. 1 BauGB der Bebauungsplan Nr. 20.2 der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB aufgestellt werden.

Es wird folgendes Planziel verfolgt:

Sondergebiet eines Hotels und/oder betreutes Wohnen, Schutz des Grüns sowie Küstenschutz.

 

  1. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Insbesondere ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Ja, Kosten der Bauleitplanung sind  in die Planung von 2012 aufzunehmen!

 

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