Beschlussvorlage - GV Kalkh/05/11/6087

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Erarbeitung einer Nachtragshaushaltssatzung für die Gemeinde Kalkhorst wurde u. a. notwendig, da Fördermittel über Flurneuordnung nicht ausgereicht werden. Weitere wesentliche Abweichungen von der Haushaltsplanung werden im Nachtrag berücksichtigt.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorlage:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kalkhorst beschließt gemäß § 48 Abs. 2 Pkt. 3 und 4 der Kommunalverfassung M-V die 1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Kalkhorst für das Haushaltsjahr 2011 einschließlich der Anlagen.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Der 1. Nachtragshaushaltsplan ist einnahme- und ausgabeseitig ausgeglichen.

Verwaltungshaushalt:1.446.400 EUR

Vermögenshaushalt:   735.500 EUR

 

Gesamtplan:2.181.900 EUR

 

Eine Kreditermächtigung wird nicht veranschlagt.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Anlagen:

1. Nachtragshaushaltssatzung und 1. Nachtragshaushaltsplan der Gemeinde Kalkhorst für das Haushaltsjahr 2011

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