08.11.2011 - 6 Beschluss über die 1. Nachtragshaushaltssatzung...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Hierzu macht Herr Neick Ausführungen zum Sachverhalt und übergibt das Wort an Frau Kähler.

 

Frau Kähler erläutert die einzelnen Haushaltspositionen. Die Gemeinde Kalkhorst hat einen fast ausgeglichenen Verwaltungshaushalt.  Der Vermögenshaushalt war Grundlage für die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2011, da die Einnahmen aus den Grundstücksverkäufen in 2011 sich wesentlich minimiert haben.

 

Herr Neick bedankt sich für die Ausführungen.

 

Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kalkhorst beschließt gemäß § 48 Abs. 2 Pkt. 3 und 4 der Kommunalverfassung M-V die 1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Kalkhorst für das Haushaltsjahr 2011 einschließlich der Anlagen.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Der 1. Nachtragshaushaltsplan ist einnahme- und ausgabeseitig ausgeglichen.

Verwaltungshaushalt:                                          1.446.400 EUR

Vermögenshaushalt:                                             735.500 EUR

 

Gesamtplan:                                                        2.181.900 EUR

 

Eine Kreditermächtigung wird nicht veranschlagt.

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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:                            .12

davon anwesend:                                          .12

Zustimmung:                                                        .12

Ablehnung:                                                        .0

Enthaltung:                                                        .0

Befangenheit:                                                        .0