Beschlussvorlage - SV Klütz/05/11/6017

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Stadt Klütz hat das Beteiligungsverfahren durchgeführt. Die Stellungnahmen von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange liegen vor und werden ausgewertet. Es ergeben sich zu:

-          zu berücksichtigende,

-          teilweise zu berücksichtigende

-          nicht zu berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen.

Stellungnahmen der Bürger liegen nicht vor. Auf der Grundlage des Abwägungsbeschlusses wird der Satzungsbeschluss gefasst.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

  1. Die Stadtvertretung der Stadt Klütz fasst den Beschluss zur Abwägung eingegangener Stellungnahmen zum Planverfahren. Es werden Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange behandelt. Es ergeben sich:

-          zu berücksichtigende,

-          teilweise zu berücksichtigende,

-          nicht zu berücksichtigende Anregungen.

Der Abwägungsbeschluss wird gefasst.

 

  1. Auf der Grundlage des Abwägungsbeschlusses beschließt die Stadt Klütz die Satzung über die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 22. Die Begründung wird gebilligt.

 

  1. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. Das Amt Klützer Winkel wird beauftragt, die ortsübliche Bekanntmachung vorzunehmen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

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