25.08.2011 - 6 Satzung über die 2. Änderung des Bebauungsplane...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Mahnel erörtert den Sachstand dieser Bauleitplanänderung. Basis bildet die aktuelle Kartengrundlage. Ziel ist eine Restriktion auf den baulichen Bestand. Die Baugrenzen verlaufen um den baulichen Bestand.

Die Ausnahme (baulicher Bestand) soll deutlich formuliert und mit in der Begründung aufgenommen werden. Als Ergänzung in der Begründung ist hinzuzufügen, dass eine traufständige Bauweise möglich ist. Die Definition der Dachneigung „Altgrad“ zu „Grad“ wird vorgenommen.

 

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Beschlussvorschlag:

1.             Die Stadtvertretung der Stadt Klütz fasst den Beschluss zur Abwägung eingegangener Stellungnahmen zum Planverfahren. Es werden Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange behandelt. Es ergeben sich:

-          zu berücksichtigende,

-          teilweise zu berücksichtigende,

-          nicht zu berücksichtigende Anregungen.

Der Abwägungsbeschluss wird gefasst.

 

2.             Auf der Grundlage des Abwägungsbeschlusses beschließt die Stadt Klütz die Satzung über die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 22. Die Begründung wird gebilligt.

 

3.             Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. Das Amt Klützer Winkel wird beauftragt, die ortsübliche Bekanntmachung vorzunehmen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:                            .11

davon anwesend:                                          .7

Zustimmung:                                                        .7

Ablehnung:                                                        .0