07.11.2011 - 15 Satzung über die 2. Änderung des Bebauungsplane...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Frau Schultz erläutert den Sachverhalt.

Es wird angefragt, woraus sich die Notwendigkeit der Beschlussfassung ergibt und wer die Kosten übernimmt. Dazu macht Frau Schultz Ausführungen. Derzeit sind die Kosten im Haushaltsplan der Stadt Klütz geplant.

Die Stadtvertreter wünschen eine Prüfung, ob die anfallenden Kosten auf die Antragsteller bzw. Begünstigten umgelegt werden können.  

Frau Schultz schlägt vor, die betroffenen Eigentümer zu einem Gespräch zu laden. 

 

Beschluss:

1.              Die Stadtvertretung der Stadt Klütz fasst den Beschluss zur Abwägung eingegangener Stellungnahmen zum Planverfahren. Es werden Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange behandelt. Es ergeben sich:

-          zu berücksichtigende,

-          teilweise zu berücksichtigende,

-          nicht zu berücksichtigende Anregungen.

Der Abwägungsbeschluss wird gefasst.

 

2.              Auf der Grundlage des Abwägungsbeschlusses beschließt die Stadt Klütz die Satzung über die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 22. Die Begründung wird gebilligt.

 

3.              Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. Das Amt Klützer Winkel wird beauftragt, die ortsübliche Bekanntmachung vorzunehmen.

 

Vor Erlagen der Rechtskraft der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 22 sind die entstandenen Kosten auf die begünstigten Grundstückseigentümer umzulegen.

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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:                            .14

davon anwesend:                                          .12

Zustimmung:                                                        .12

Ablehnung:                                                        .0

Enthaltung:                                                        .0

Befangenheit:                                                        .0