Beschlussvorlage - BV/12/26/012

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Gemeinde Ostseebad Boltenhagen führt das Bauleitplanverfahren B- Plan Nr. 36.1 für das Gebiet westlicher Ortseingang zwischen Wichmannsdorf und Sportanlage durch. Die Erschließung ist nicht gesichert. Die Erschließungsplanung wurde beauftragt und liegt vor. Die Gemeinde wird gebeten, die in der Anlage beigefügte Erschließungsplanung zu bestätigen.

Das Planungsbüro wird die Erschließungsplanung in der Sitzung des Bauausschusses am 23.2.2026 vorstellen.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt, den Entwurf der Erschließungsplanung, wie in der Anlage beigefügt.

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Finanz. Auswirkung

Ja Gesamtkosten 4.211 Mio € einschließlich Planungs- und Genehmigungskosten

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

Produkt 54101 Projekt 040, HR 1.1 Mio € (Stand 12.11.2025) HH 2026 600 T€ HH 2027 2.150 Mio €

Planungs- und Genehmigungskosten bereits teilweise finanziert..

X

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

X

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

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Anlagen

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