Beschlussvorlage - BV/12/26/031

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Die Gemeinde Ostseebad Boltenhagen hat für den Bebauungsplan Nr. 49 der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen das Beteiligungsverfahren mit den Vorentwürfen durchgeführt. Die Stellungnahmen der Behörden und TÖB die im Beteiligungsprozess eingegangen sind sowie die Stellungnahme der Öffentlichkeit wird der Entscheidungsdokumentation beigefügt.

 

Die Planung ist unter Berücksichtigung der Zielvorgaben der Raumordnung und Landesplanung, der naturschutzfachlichen Belange und aus Wirtschaftlichkeitsgesichtspunkten fortgeführt worden. Es wurden Gutachten und Kontaminationsanalysen am Standort geführt. Diese haben Auswirkungen auf das Konzept. Das Konzept für die bauliche Entwicklung ist als Diskussionsgrundlage als Anlage beigefügt. Bereiche für die die Minimierung der Aufwendungen zur Sanierung erfolgen kann, sind aus dem baulichen Bereich zugunsten von Grünflächen für Bepflanzungen herausgenommen worden. Dadurch ergeben sich Verschiebungen innerhalb des Konzeptes. Als Anlage sind der ursprüngliche Vorentwurf und das derzeit favorisierte Konzept der Bauleitplanung beigefügt.

Es ergeben sich folgende Belange die im Zusammenhang auch mit der Schaffung des Ökopools außerhalb des Plangeltungsbereiches zu werten sind.

 

Die Zielsetzung besteht in der Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für ein allgemeines Wohngebiet.

Unter Berücksichtigung und Würdigung des Bedarfs an Wohnraum ist beabsichtigt 2 Mehrfamilienhäuser zu errichten und innerhalb des Bereiches ansonsten Grundstücke für Einzel- und/ oder Doppelhäuser und Tinyhäuser vorzubereiten. Damit wird das ursprüngliche Konzept beachtet.

Aus Gründen der Finanzierbarkeit ist beabsichtigt insbesondere im Bereich der Einzel- und Doppelhäuser eine Einliegerwohnung als Dauerwohnung oder als Ferienwohnung zuzulassen. Damit würde der Gebietscharakter des allgemeinen Wohngebietes weiterhin gewährleistet werden. Ein Bestandteil sollen weiterhin die Tinyhäuser bleiben.

 

Die Grundzüge gehen dahin, die Kapazitäten wie folgt festzulegen und zu erörtern:

  •           Mehrfamilienhäuser mit 6 Wohnungen
  •           Einzel- und Doppelhäuser mit 2 Wohnungen je Einzelhaus und 2 Wohnungen je Doppelhaushälfte
  •           Tinyhäuser mit 1 Wohneinheit.

 

Die Anforderungen ergeben sich hinsichtlich der Flächeninanspruchnahme und hinsichtlich der Kapazitäten auch aus wirtschaftlicher Sicht zur Sanierung des Standortes. Der Standort soll von den städtebaulichen Missständen beseitigt werden.

 

Die Grundstücke orientieren sich an dem in der Gemeinde vorhandenen Bedarf. Optimierungen der Grundstücksgröße als Zielsetzung sind möglich.

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung legt folgende Eckdaten für die Bebauung fest:

- Zulässigkeit der Mehrfamilienhäuser mit maximal 6 Wohnungen

- Zulässigkeit der Einzel- und Doppelhäuser mit maximal 2 Wohnungen je Einzelhaus und maximal 2 Wohnungen je Doppelhaushälfte

- Tinyhäuser mit 1 Wohneinheit.

 

Die Grünflächen werden unter Berücksichtigung des Gesamtkonzeptes integriert.

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

Die Kosten sollen von privaten Kostenträgern übernommen werden.

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

x

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

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Anlagen

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