Beschlussvorlage - BV/02/26/012

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz hat das Beteiligungsverfahren mit den Vorentwürfen der Bauleitplanung für den B-Plan Nr. 37 der Stadt Klütz durchgeführt. Die Unterlagen aus dem TöB-Beteiligungsverfahren und die zugehörigen Stellungnahmen sind anbei. Die Planzahlen und Inhalte sollen nun präzisiert werden.

 

Im Rahmen der Planfestsetzungen wurden bisher Verkaufsflächen von 1275 m² im Teil B Text beachtet. Es sind die Anforderungen der Klützer Sortimentsliste zu beachten. Dies bedeutet, dass die Verkaufsfläche um 500 m² erhöht wird. Im Rahmen des Grundsatzbeschlusses und im Rahmen des Gutachtens wurde eine Erweiterung um 625 m² für die Verkaufsfläche bewertet. Die Absicht besteht darin, die Verkaufsflächen weiterhin um 500 m² zu erhöhen, jedoch den Anteil an Lagerfläche auf 300 m² festzulegen. Dies soll entsprechend nach Vorgabe der Antragsteller berücksichtigt werden.

  •        Die aktuelle Gesamtfläche beträgt 1069 m².
  •        Die aktuelle Verkaufsfläche beträgt 775 m².
  •        Die zusätzliche Verkaufsfläche beträgt 500 m².
  •        Die bisherige Lagerfläche und Differenz zwischen aktueller Gesamtfläche sowie aktueller Verkaufsfläche beträgt ca. 300 m². Dieser Lagerflächenanteil soll erhalten bleiben.
  •        Die Außenverkaufsfläche soll auf vier Schirme, somit 100 m² reduziert werden und gesondert festgesetzt werden. Der Antragssteller, hat mitgeteilt, dass drei Schirme dauerhaft geschlossen bleiben.

 

 

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt,

 

  1. Die Stadtvertretung der Stadt Klütz empfiehlt, die Änderungen zur Verkaufsfläche entsprechend vorzunehmen, dass die Verkaufsfläche um 500 m² erhöht wird. Dies ist Planungsziel und zusätzlich erfolgt eine Regelung für 300 m² Lagerfläche. Die Anforderungen an den Außenverkauf sind entsprechend zu berücksichtigen.

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

x

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

x

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto: 02/51101/56255000

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

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Anlagen

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