Beschlussvorlage - BV/04/25/044
Grunddaten
- Betreff:
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Beschluss über die Anwendung der steuerrechtlichen Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) in der Buchhaltung für den gemeindlichen Haushalt der Gemeinde Kalkhorst
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Finanzen
- Bearbeiter:
- Pauline Beckmann
- Verfasser/Antragsteller:
- Beckmann, Pauline
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanz- und Sozialausschuss der Gemeinde Kalkhorst
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Vorberatung
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27.05.2025
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Erledigt
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Gemeindevertretung Kalkhorst
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Entscheidung
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10.06.2025
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Sachverhalt
Der Amtsausschuss des Amtes Klützer Winkel hat auf der Sitzung am 09.03.2015 die Bilanzierungs- und Bewertungsrichtlinie sowie die Inventurrichtlinie für das Amt Klützer Winkel und die amtsangehörigen Kommunen beschlossen.
Laut der Richtlinie zur Bewertung des kommunalen Vermögens des Amtes Klützer Winkel und der amtsangehörigen Gemeinden gehören gemäß 4.6. Betriebs- und Geschäftsausstattung, Absatz (2) GWG‘s zum beweglichen Anlagevermögen. Sie sind selbständig nutzbar, unterliegen der Abschreibung und liegen wertmäßig unter 410,00 Euro netto.
Die Jahresabschlüsse für die Betriebe gewerblicher Art werden nach den steuerrechtlichen Grundlagen aufgestellt.
Gemäß § 41 Gemeindehaushaltsverordnung-Doppik ist bei steuerrechtlichen Sachverhalten bei der Aufstellung des kommunalen Jahresabschlusses die Anwendung abweichender Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften zulässig. Dies betrifft die Betriebe gewerblicher Art.
Die Gemeinde Kalkhorst führt folgende Betriebe gewerblicher Art:
BgA Parken
BgA minimare
BgA Fernwärmenetz
Steuerrechtliche Grundlagen:
Grundsätzlich sind erworbene Wirtschaftsgüter (Vermögensgegenstände) im Steuerrecht, mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten zu aktivieren (§ 6 Abs. 1 Nr. 1 EStG) und – sofern es sich um abnutzbare Wirtschaftsgüter handelt – über den Zeitraum der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer abzuschreiben (§ 7 Abs. 1 EStG).
Das Steuerrecht regelt für Wirtschaftsgüter von geringem Wert, die zu einer selbständigen Nutzung fähig sind, im § 6 Abs. 2 EStG und § 6 Abs. 2a EStG die folgenden Möglichkeiten der Abschreibung für geringwertige Wirtschaftsgüter:
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Anschaffungs- oder Herstellungskosten o. Umsatzsteuer |
Abschreibungsmöglichkeiten |
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Bis 250 € |
Sofortabschreibung ohne Verzeichnis |
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Zwischen 250,01 € - 800,00 € |
Sofortabschreibung mit Verzeichnis oder Poolabschreibung, sind die Angaben aus der Buchführung ersichtlich, kann auf das Verzeichnis verzichtet werden |
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Zwischen 250,01 € - 1.000,00 € |
Kein GWG, Poolabschreibung oder Regelabschreibung |
Die Verwaltung des Amtes Klützer Winkel empfiehlt die Anwendung der steuerrechtlichen Abschreibungsmöglichkeiten.
Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kalkhorst beschließt die Anwendung der steuerrechtlichen Grenze für geringwertige Gegenstände sowie die Abschreibungsmöglichkeiten für die Betriebe gewerblicher Art (aktuell: BgA Parken, BgA minimare und BgA Fernwärmenetz) in der kommunalen Buchhaltung sowie bei der Aufstellung der kommunalen Jahresabschlüsse umzusetzten.
