27.05.2025 - 5.2 Beschluss über die Anwendung der steuerrechtlic...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Der Ausschussvorsitzende übergibt das Wort an die Verwaltung. Die Verwaltung erläutert den Sachverhalt.

 

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Beschluss:

Der Finanz- und Sozialausschuss der Gemeinde Kalkhorst empfiehlt folgende Beschlussfassung:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kalkhorst beschließt die Anwendung der steuerrechtlichen Grenze für geringwertige Gegenstände sowie die Abschreibungsmöglichkeiten für die Betriebe gewerblicher Art (aktuell: BgA Parken, BgA minimare und BgA Fernwärmenetz) in der kommunalen Buchhaltung sowie bei der Aufstellung der kommunalen Jahresabschlüsse umzusetzten.

 

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Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Mitglieder:

6

davon anwesend:  

5

Zustimmung: 

5

Ablehnung:

0

Enthaltung:

0

Befangenheit:

0