10.06.2025 - 7.5 Beschluss über die Anwendung der steuerrechtlic...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kalkhorst beschließt die Anwendung der steuerrechtlichen Grenze für geringwertige Gegenstände sowie die Abschreibungsmöglichkeiten für die Betriebe gewerblicher Art (aktuell: BgA Parken, BgA minimare und BgA Fernwärmenetz) in der kommunalen Buchhaltung sowie bei der Aufstellung der kommunalen Jahresabschlüsse umzusetzten.

 

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Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Mitglieder:

13

davon anwesend:  

9

Zustimmung: 

9

Ablehnung:

0

Enthaltung:

0

Befangenheit:

0

 

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Bericht zum Stand der Umsetzung:

 

Die Mitarbeiter/-innen des Amtes Klützer Winkel wurden am 01.08.2025 per E-Mail über den Beschluss informiert. Auf die damit verbundenen Veränderungen bei der Zuarbeit für die Anlagenbuchhaltung und der Haushaltsplanung wurde hingewiesen.