Beschlussvorlage - BV/02/25/045

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Im § 2 der Haushaltssatzung der Stadt Klütz für das Jahr 2024 wurde ein Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen ohne Umschuldungen (Kreditermächtigung) auf 1.787.000,00 EUR festgesetzt. Gemäß § 52 Absatz 3 der Kommunalverfassung M-V gilt die Kreditermächtigung bis zum Ende des auf das Haushaltsjahr folgenden Haushaltsjahres, sodass die Kreditaufnahme auch im Haushaltsjahr 2025 möglich ist.

 

Um den Eigenanteil der Stadt Klütz am Bau des neuen Sportplatzes zu finanzieren, soll ein Kredit aufgenommen werden. Der Eigenanteil setzt sich laut Mitteilung des Bauamtes wie folgt zusammen:

 

Schulsportplatz                                           abgerechnet

Ausgaben:          1.474.953,27 EUR

Einnahmen:        1.311.168,80 EUR

                Eigenanteil Klütz:             163.784,47 EUR

 

Kunstrasenplatz                                          abgerechnet

Ausgaben:          878.985,78 EUR

Einnahmen:        375.000,00 EUR

                Eigenanteil Klütz:              503.985,78 EUR

 

Parkplatz und Zuwegung Sportanlage    abgerechnet

Ausgaben:          1.055.637,25 EUR

Einnahmen:           855.870,18 EUR

                Eigenanteil Klütz:             199.767,07 EUR

 

Funktionsgebäude Sport              Kostenschätzung

Ausgaben:          1.699.793,00 EUR

Einnahmen:           800.000,00 EUR Städtebauförderung

                              139.000,00 EUR Kofinanzierungshilfe

                              188.518,62 EUR Sportstättenförderung

                Eigenanteil Klütz:              572.274,38 EUR

 

Summe Eigenanteil der Stadt Klütz 1.439.811,70 EUR

 

 

Im Finanzausschuss sollen die Höhe der monatlichen Annuität, der Auszahlungszeitpunkt und die Zinsbindungsfrist zur Vorbereitung der Kreditvergabe bestimmt werden. Zur Stadtvertretersitzung werden verbindliche Angebote bei den Kreditinstituten eingeholt und zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

In der Anlage sind Beispielrechnungen für ein Annuitätendarlehen mit einer Laufzeit von 20, 30 und 40 Jahren, bei einem geschätzten, gleichbleibenden Zinssatz von 3,2 % p.a. und einer Darlehenssumme von 1.439.000,00 EUR beigefügt.

 

 

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt die Annahme des Angebots ... bei der ... mit einer monatlichen Annuität in Höhe von ...

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Finanz. Auswirkung

Finanzierungsmittel im HHJ 2025 sind durch Mehreinnahmen in der Gewerbesteuer und voraussichtlich der Grundsteuer vorhanden.

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

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Anlagen

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