Beschlussvorlage - BV/10/24/042
Grunddaten
- Betreff:
-
Vorstellung Projektidee "Fairdehof" - Reit- und Urlaubshof
Hier: Grundsatzbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauwesen
- Bearbeiter:
- Julia Tesche
- Verfasser/Antragsteller:
- Tesche, Julia
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bauausschuss der Gemeinde Zierow
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Vorberatung
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06.11.2024
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13.11.2024
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Erledigt
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Gemeindevertretung Zierow
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Entscheidung
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04.12.2024
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Erledigt
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Bauausschuss der Gemeinde Zierow
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Vorberatung
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05.03.2025
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Erledigt
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Gemeindevertretung Zierow
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Entscheidung
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02.04.2025
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Sachverhalt
Geplant ist ein Reit- und Urlaubshof auf den Flurstücken 24/9, 24/1, 25/5, 25/6 und 26/1 in der Flur 1 in der Gemarkung Eggerstorf.
Die bereits im Bestand vorhandenen Gebäude eines Reiterhofes sollen renoviert, kernsaniert und teilweise umgenutzt werden. Entstehen soll ein Pferdepensionsbetrieb für Urlaubs- und Rehapferde mit mehreren Ferienwohnungen und einer Wohnung zur Dauervermietung.
Die Konzeptidee wird ggf. durch den Vorhabenträger auf der Sitzung des Bauausschusses am 06.11.2024 vorgestellt.
Bauplanungsrechtlich befindet sich das Vorhabengrundstück im Außenbereich nach § 35 BauGB. Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die begehrten Nutzungen auf den o.g. Flurstücken wird ggf. die Aufstellung eines Bebauungsplanes nach § 30 BauGB erforderlich.
Im Vorfeld eines Planverfahrens ist jedoch die Genehmigungsfähigkeit des Vorhabens nach § 35 BauGB mittels Bauvoranfrage über den Landkreis Nordwestmecklenburg auszuschließen.
Im Falle einer erforderlichen Bauleitplanung sind die Planungskosten vom Antragsteller zu übernehmen. Zur Absicherung ist ein städtebaulicher Vertrag zwischen der Gemeinde und dem Vorhabenträger abzuschließen, sobald das geeignete Planungsinstrument festgelegt wurde.
Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Zierow beschließt dem Vorhaben “Fairdehof” –Reit- und Urlaubshof auf den Flurstücken 24/9, 24/1, 25/5, 25/6 und 26/1 in der Flur 1 in der Gemarkung Eggerstorf grundsätzlich zuzustimmen.
Ist die Genehmigungsfähigkeit des Vorhabens nach § 35 BauGB nicht gegeben, wird der Aufstellung eines Bebauungsplanes zur Herstellung des erforderlichen Baurechts, auf Kosten des Antragstellers zugestimmt. Zur Absicherung ist ein städtebaulicher Vertrag zwischen der Gemeinde und dem Vorhabenträger abzuschließen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1.001,5 kB
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