Beschlussvorlage - BV/03/23/001
Grunddaten
- Betreff:
-
Vermietung der Alten Schmiede "Veranstaltungsraum" für private Veranstaltungen
hier: weitere Vorgehensweise
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauwesen
- Bearbeiter:
- Christian Körner
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Sozialausschuss der Gemeinde Damshagen
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Vorberatung
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18.01.2023
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31.05.2023
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Erledigt
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Sozialausschuss der Gemeinde Damshagen
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Vorberatung
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19.09.2024
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07.11.2024
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Geplant
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Gemeindevertretung Damshagen
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Entscheidung
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12.12.2024
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Sachverhalt
In der Sitzung der Gemeindevertretung vom 28.09.2022 berichtete eine Einwohnerin über die extremen Lärmbelastungen in Verbindung mit privaten Feiern in der Alten Schmiede. Bedingt durch die baulichen Gegebenheiten werden Geräusche vom Eingangs- und Parkplatzbereich enorm verstärkt, so dass es zu einer extremen Beeinträchtigung der direkten Anwohner gerade in den Abend- und Nachtstunden kommt. Die Polizei wurde auch bereits mehrfach zur Hilfe gerufen. Zwischenzeitlich ist nunmehr auch eine weitere schriftliche Beschwerde im Amt eingegangen.
Durch die verschiedenen Fachbereiche des Amtes Klützer Winkel werden derzeit die rechtlichen Gegebenheiten bzw. mögliche Maßnahmen geprüft. Diese Informationen bilden die Grundlage für eine Diskussion über die weitere Vorgehensweise.
Nach Verständigung mit dem Ordnungsamt sind folgende Richtwerte für Veranstaltungen in Mischgebieten als Beurteilungsmöglichkeit einer Ruhestörung anzuwenden.
Auszug aus der Freizeit-Lärmrichtlinie:
- tags an Werktagen außerhalb der Ruhezeit
(6.00 bis 8.00 Uhr und 20.00 bis 22.00 Uhr) 60 dB(A)
- tags an Werktagen innerhalb der Ruhezeit und
an Sonn- und Feiertagen (Ruhezeit an Sonn- und Feiertagen: 7.00 bis
9.00 Uhr, 13.00 bis 15.00 Uhr u. 20.00 bis 22.00 Uhr) 55 dB(A)
- nachts 45 dB(A)
Ein normales Gespräch ist ca. 60 dB(A).
Hierbei ist der Hinweis erlaubt, dass nicht nur der Lärm der Veranstaltung zu bewerten ist (Musik), sondern auch die im Kausalen zusammen entstehende Lärmbelästigung wie z. B. anfahrende und abfahrende Autos, sich unterhaltende Personengruppen der Veranstaltung uvm.
Zudem wird der Hinweis gegeben, dass eine Regelung im Nutzungsvertrag, um eine Ruhestörung zu verhindern, schwer durchsetzbar ist. Die Überwachung und Durchsetzung wäre durch die Gemeinde als Vertragspartnerin zu leisten.
Selbstverständlich kann eine Ruhestörung beim Ordnungsamt oder bei der Polizei angezeigt werden. Durch die stetig wechselnden Nutzer*innen kann bei Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens nicht davon ausgegangen werden, dass eine erzieherische Wirkung eintritt.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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2
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(wie Dokument)
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295,2 kB
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3
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(wie Dokument)
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500,3 kB
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