18.01.2023 - 5.1 Vermietung der Alten Schmiede "Veranstaltungsra...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.1
- Datum:
- Mi., 18.01.2023
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauwesen
- Bearbeiter:
- Christian Körner
- Beschluss:
- vertagt
Wortprotokoll
Ein Ausschussmitglied erklärt den Sachverhalt. Das Amt hat die zugrundeliegenden Gesetzmäßigkeiten geprüft und die Bürgermeisterin und das Gremium darüber informiert. Das Vermietungsangebot erfolge eher aus Gutwillen. Es bietet keine Einnahmequelle, die Kosten seien, wenn überhaupt, knapp gedeckt. Die Anwesenden diskutieren das Anliegen und verschiedene Lösungsmöglichkeiten. Die Ausschussmitglieder entscheiden sich einstimmig dafür, den Tagesordnungspunkt zurückzustellen.
Das Amt wird einstimmig um Prüfung gebeten, ob es möglich ist, einen Lärmschutzzaun zu bauen, mit welchen Kosten dies verbunden wäre und ob diese Variante die besagten Probleme beheben könnte.
Bericht zum Stand der Umsetzung:
Das Amt wird einstimmig um Prüfung gebeten, ob es möglich ist, einen Lärmschutzzaun zu bauen, mit welchen Kosten dies verbunden wäre und ob diese Variante die besagten Probleme beheben könnte.
Die gesetzlichen Regelungen zum Lärmschutz dienen dem Interessenausgleich zwischen Lärmverursacher und Betroffenen und werden im Wesentlichen im Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) und den zugehörigen Verordnungen geregelt.
Wann ist ein Lärmschutzgutachten erforderlich?
Die unteren Auslösewerte betragen 80 dB(A) für den Tages-Lärmexpositionspegel bzw. 135 dB(C) für den Spitzenschalldruckpegel, die oberen Auslösewerte liegen bei 85 dB(A) bzw. 137 dB(C). Das bedeutet: Erreicht der Tages-Lärmexpositionspegel 80 dB(A), sind Maßnahmen erforderlich.
Wie viel kostet eine Lärmschutzwand?
Bei fachgerechter Ausführung kann von Baukosten im Bereich von 800 EUR pro m² bis 1.200 EUR pro m² ausgegangen werden. Dazu kommen noch weitere Kosten für die Projektierung und für die erforderlichen Genehmigungen. Diese Kosten können auch bei vergleichsweise kleinen Lärmschutzwänden bis zu 2.000 EUR und mehr betragen.
Ist eine Lärmschutzwand genehmigungspflichtig?
Das Land Mecklenburg-Vorpommern hat mit der Landesbauordnung einige bauliche Anlagen von der Baugenehmigungspflicht ausgenommen. So ist u.a. die Errichtung von Mauern einschl. Stützmauern und Einfriedungen mit einer Höhe bis zu 2m ohne Genehmigung zulässig.
Weiterhin ist die Errichtung einer geschlossenen (also nicht durchsichtigen) Grundstückseinfriedung an der Grundstücksgrenze (baurechtlich) zulässig, wenn die Einfriedung nicht höher als 2m ist.
Welche Lärmschutzwände gibt es?
Es gibt Lärmschutzwände aus Beton, Holz, Glas, Gewebe oder Ziegel. Das Material entscheidet, ob die Wand den Lärm absorbiert oder reflektiert. Verschiedene Versuche haben gezeigt, dass Geräusche von glatten Flächen aus Glas, Beton und Mauerwerk zurückgeworfen werden. Poröse Materialien dagegen nehmen Schall auf. Je schwerer das Material desto effektiver der Lärmschutz: Mauern aus Beton, Ziegel oder Stein können wahre Schallschlucker sein, die den Verkehrslärm von Garten und Terrasse effektiv fernhalten.
Welcher Zaun bietet den besten Lärmschutz?
Gabionenwände mit Steinen eignen sich besonders gut als Lärmschutzzaun. Eine ebenfalls naturfreundliche Variante bieten Lärmschutzwände mit Kokosfaser. Hier werden Rohre in der Konstruktion mit Kokosfasern umwickelt.
Möglichkeiten
Es gibt Gabionenwände, die im Kern mit Dämmmaterial gefüllt sind. Das schluckt Schall. Von außen sieht man nur dekorative Steine.
Die Lärmschutzgabione besteht aus einem Mehrkammern Korbsystem. Der Grundkorb besteht aus dem Gabionen Steckschließsystem. Dieser ist mit Trenngittern unterteilt, zwischen welche ein Sack aus Vlies eingebaut wird. Der Vliessack wird mit Sand gefüllt. Die spezielle Bauweise ermöglicht einen fugenlosen Aufbau der Schalldämmschicht. Dadurch erfüllt die Sandkerngabione höchste Ansprüche an die Schalldämmung.
Schalldämmung 37dB
Eine der außenliegenden Kammern kann mit offenporiger Lava gefüllt werden. In Verbindung mit dem Sandkern ergibt sich daraus eine ausgesprochen hohe Schallabsorption.
Schallabsorption 20dB
Dadurch, dass das Boden- und das Deckelgitter die Front und die Rückwand miteinander verbinden, entsteht ein statisch stabiles Bauwerk.
Für die Schalldämmung an Straßen wird mindestens einen Wert von 25 dB gefordert, der von der Sandkerngabione mit 37 dB klar distanziert wird. Ein Unterschied im Schallpegel von 10 dB wird etwa als Halbierung der Lautstärke wahrgenommen. Bei der Schallreflexion werden Flächen mit mehr als 8 dB als hochabsorbierend bezeichnet, also schallschluckend. Mit 20 dB liegt die Lärmschutzgabione "Silent plus" auch hier deutlich über den geforderten 8 dB.
Anlagen zur Vorlage
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(wie Dokument)
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295,2 kB
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(wie Dokument)
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500,3 kB
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