Beschlussvorlage - BV/05/24/051

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Ein in Beckerwitz ansässiger Landwirtschaftsbetrieb plant gemeinsam mit der SUNfarming Projekt GmbH die Errichtung von Agri-Photovoltaikanlagen auf den landwirtschaftlich genutzten Flächen des Betriebes. Die Lage der Flächen ist der beigefügten Karte zu entnehmen.

Zur Herstellung der erforderlichen Baurechte zur Umsetzung des Projekts wird die Aufstellung eines Bebauungsplanes und, falls erforderlich, die entsprechende Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren beantragt.

Der Vorhabenträger hat sich bereits zur Übernahme der Planungskosten bereiterklärt. Zur Absicherung wird bei Zustimmung der Gemeinde ein städtebaulicher Vertrag zwischen der Gemeinde und dem Vorhabenträger abgeschlossen.

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der  Gemeinde Hohenkirchen beschließt dem Antrag auf Aufstellung eines Bebauungsplanes und der damit verbundenen Änderung des Flächennutzungsplanes zur Errichtung von Agri-Photovoltaikanlagen auf den Flächen des Landwirtschaftsbetriebes in Beckerwitz grundsätzlich zuzustimmen.

Zur Absicherung der Übernahme der Planungskosten durch den Vorhabenträger ist ein städtebaulicher Vertrag zwischen dem Vorhabenträger und der Gemeinde abzuschließen.

 

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Finanz. Auswirkung

 

x

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

 

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Anlagen

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