Beschlussvorlage - BV/02/24/033

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Für das Innehaben einer Zweitwohnung im Gemeindegebiet erhebt die Stadt Klütz eine Zweitwohnungssteuer. Im Oktober 2023 wurde mit Urteil beim Verwaltungsgericht Schwerin die Zweitwohnungssteuer der Stadt Klütz vom 01. Dezember 2015 als nichtig erklärt und ist deshalb unwirksam. Das Amt Klützer Winkel hat daher mit Herrn Dr. Groteloh eine neue Zweitwohnungssteuersatzung ausgearbeitet. Die Satzung kann für 4 Jahre rückwirkend wirksam werden. Für den Steuermaßstab wurde gemäß den Empfehlungen des Gerichts die Lage, Art und das Baujahr der Gebäude berücksichtigt.

Die Änderungen sind in der anliegenden Synopse zum Entwurf der Zweitwohnungssteuersatzung rot abgebildet.

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt die anliegende Neufassung der Satzung über die Erhebung der Zweitwohnungssteuer in der Stadt Klütz rückwirkend zum 01.01.2020. Der Steuersatz soll …..% betragen.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 Je nach Beschluss: neutral, Mehr- oder Mindereinnahmen der Zweitwohnungssteuer; ggf. Ausgleich der durch Verjährung eingetretenen Mindereinnahmen

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

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Anlagen

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