27.05.2024 - 7.10 Beschluss zur Neufassung der Zweitwohnungssteue...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Herr Mevius übergibt das Wort an Frau Adam. Frau Adam führt Erläuterungen zum Sachverhalt aus. Die Stadtvertreter tauschen ihre Meinungen aus.

 

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Beschluss:

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt die anliegende Neufassung der Satzung über die Erhebung der Zweitwohnungssteuer in der Stadt Klütz rückwirkend zum 01.01.2020. Der Steuersatz soll 20 % betragen.

 

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Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Mitglieder:

15

davon anwesend:  

12

Zustimmung: 

11

Ablehnung:

0

Enthaltung:

1

Befangenheit:

0

 

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Bericht zum Stand der Umsetzung: 

Die Satzung der Zweitwohnungssteuer wurde am 05.06.2024 auf der Internetseite des Amtes Klützer Winkel veröffentlicht.

Die Zweitwohnungssteuersatzung ist am 06.06.2024 beim Landkreis Nordwestmecklenburg per Mail angezeigt worden.

 

 

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Anlagen zur Vorlage