15.04.2024 - 5.1 Beschluss zur Neufassung der Zweitwohnungssteue...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Die Verwaltung wird gebeten, zum nächsten Hauptausschuss zu klären, ob der Steuersatz über 15 % angesetzt werden kann.

 

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Beschluss:

Der Finanzausschuss der Stadt Klütz empfiehlt folgende Beschlussfassung:

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt die anliegende Neufassung der Satzung über die Erhebung der Zweitwohnungssteuer in der Stadt Klütz rückwirkend zum 01.01.2020. Der Steuersatz soll 15 % betragen.

 

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Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Mitglieder:

7

davon anwesend:  

5

Zustimmung: 

5

Ablehnung:

0

Enthaltung:

0

Befangenheit:

0

 

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Anlagen zur Vorlage