Beschlussvorlage - BV/10/23/048

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Der von der Gemeindevertretung am 15.06.2022 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf des Bebauungsplanes wurde in der Zeit vom 15.08.2022 bis zum 16.09.2022 öffentlich ausgelegt.

Auf Grund eines formellen Fehlers wurde die öffentliche Auslegung in dem Zeitraum vom 06.03.2023 bis zum 11.04.2023 wiederholt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden gemäß

§ 4 BauGB am Verfahren beteiligt. Die während der öffentlichen Auslegung geäußerten Bedenken eines Bürgers gegen die Errichtung des Wohnmobilstellplatzes und die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden von der Gemeindevertretung geprüft. Das Ergebnis der Prüfung und Abwägung aller eingegangenen Stellungnahmen wird als Anlage zum Satzungsbeschluss genommen.

In der Gesamtbetrachtung ist festzustellen, dass die bei der Aufstellung des Bebauungsplanes zu

berücksichtigen Belange der städtebaulichen Entwicklung und Ordnung berücksichtigt wurden.

Das Planungsziel, im unmittelbaren Bereich am Campingplatz Standplätze für ca. 40 Wohnmobile auszuweisen und den Bau eines Funktionsgebäudes mit Schwimmbad zu ermöglichen, wurde auch unter raumordnerischen Gesichtspunkten geprüft und bestätigt. Die vorliegenden Planunterlagen sind somit geeignet und rechtfertigen, das Planverfahren zum Abschluss zu bringen

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Zierow beschließt,

 

  1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 16

„Wohnmobilstellplatz Zierow“ vorgebrachten Anregungen von Bürgern sowie die Stellungnahmen der

Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden von der Gemeindevertretung geprüft.

Das Ergebnis der Prüfung und Abwägung im Einzelnen wird als Anlage zum Beschluss genommen.

 

  1. Die Bürgermeisterin wird beauftragt, den Bürgern sowie den Behörden und sonstigen Träger öffentlicher

Belange das Ergebnis mitzuteilen.

 

  1. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBI. I S. 3634), der Verordnung über die bauliche Nutzungder Grundstücke

(Baunutzungsverordnung BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. November 2017 (BGBI. I S. 3786), der Verordnung über die Ausarbeitung der Bauleitpläne und die Darstellung des Planinhalts

(Planzeichenverordnung – PlanzV) vom 18. Dez. 1990 (BGBI. I S. 58), der      Landesbauordnung M-V (LBauO M- V) vom 15.10.2015 (GVOBI. M- V S. 344) - einschließlich aller zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses rechtkräftigen Änderungen, beschließt die Gemeindevertretung den Bebauungsplan Nr. 16 „Wohnmobilstellplatz Zierow“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) sowie die örtlichen Bauvorschriften über die Gestaltung baulicher Anlagen, als Satzung.

 

  1. Die Begründung wird gebilligt.

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

x

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

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Anlagen

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