Beschlussvorlage - BV/02/23/041-1

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Die Gemeinde Hohenkirchen stellt den Bebauungsplan Nr. 34 für den Bereich des ehemaligen Golfhotels in Hohen Wieschendorf zur planungsrechtlichen Regelung des Bestandes und zur Ergänzung der Infrastruktur (Sauna und Fahrradabstellflächen) sowie zur Regelung von Ausgleichs- und Ersatzflächen auf.

Unter Berücksichtigung der bereits genehmigten Feriennutzung besteht das Ziel in der Schaffung der Voraussetzungen für weitere Infrastruktur (für eine Sauna und für Fahrradabstellboxen). Darüber hinaus sollen nicht mehr benötigte Stellplatzflächen zu Zwecken des Ausgleichs und Ersatzes gemäß Gesamtkonzept der Gemeinde zurückgebaut werden.

 

Die Nachbargemeinden werden um Stellungnahme gebeten.

 

Originalunterlagen bringt der Protokollant/in zur Sitzung mit.

 

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Beschlussvorschlag

 

Der Bauausschuss der Stadt Klütz empfiehlt dem Bürgermeister, für die Satzung über den Bebauungsplan Nr. 34 für den Bereich des ehemaligen Golfhotels in Hohen Wieschendorf weder Anregungen noch Bedenken zu äußern.

 

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Finanz. Auswirkung

Keine.

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

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Anlagen

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