Beschlussvorlage - BV/02/21/118-1

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Dem Besitzer einer Kurkarte der Stadt Klütz soll eine Rabattierung von 1,00 € für die Daueraustellung im Literaturhaus „Uwe Johnson“ gewährt werden. Aus diesem Grund wird eine Änderung der Entgeltordnung der Stadt Klütz über die Erhebung von Benutzungsentgelten für das Literaturhaus „Uwe Johnson“ vorgeschlagen.

Diese Satzung tritt am Tage nach Ihrer Bekanntmachung in Kraft, gleichzeitig tritt die Entgeltordnung der Stadt Klütz über die Erhebung von Benutzungsentgelten im Literaturhaus „Uwe Johnson“ vom 15.03.2022 außer Kraft. 

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Beschlussvorschlag

 Die Stadtvertretung beschließt die anliegende 1. Änderung der Entgeltordnung der Stadt Klütz über die Erhebung von Benutzungsentgelten im Literaturhaus "Uwe Johnson".

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Finanz. Auswirkung

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

X 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

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Anlagen

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