05.06.2023 - 5.4 Änderung der Entgeltordnung der Stadt Klütz übe...

Beschluss:
geändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

 

Der Ausschussvorsitzende erläutert den Sachverhalt. Gemäß der Rücksprache mit Frau Dr. Scharsich und Fr. Stöckmann sollen folgende Änderungen vorgenommen werden, damit eine unkomplizierte Abrechnung gewährleistet wird:

 

  • Ergänzung unter Artikel 1 Abs. 1, zweiter Teilabsatz:
    „Für die Punkte 2.2.1.1. bis 2.2.1.4. gilt ein ermäßigter Eintrittspreis für Schüler (ab 12 Jahre), Studenten, Schwerbehinderte, Kurkartenbesitzer der Stadt Klütz und Mitglieder des Fördervereins Literaturhaus „Uwe Johnson“ Klütz e.V.
  • Streichen der Punkte „Kurkartenbesitzer … Euro“ der Punkte 2.2.1.1. bis 2.2.1.4. unter Absatz 1 und Absatz 2
  • Einfügen des Satzes „Für Kurkarteninhaber der Stadt Klütz gilt das ermäßigte Benutzungsentgelt.“

 

Reduzieren

Beschluss:

Der Finanzausschuss der Stadt Klütz empfiehlt folgende Beschlussfassung:

Die Stadtvertretung beschließt die anliegende 1. Änderung der Entgeltordnung der Stadt Klütz über die Erhebung von Benutzungsentgelten im Literaturhaus "Uwe Johnson", nebst den vorgenannten Änderungen.

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Mitglieder:

7

davon anwesend:  

4

Zustimmung: 

4

Ablehnung:

0

Enthaltung:

0

Befangenheit:

0

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage