17.07.2023 - 7.1 Änderung der Entgeltordnung der Stadt Klütz übe...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Die Stadtvertreter folgen der Empfehlung des Finanzausschusses.

 

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Beschluss:

Die Stadtvertretung beschließt die anliegende 1. Änderung der Entgeltordnung der Stadt Klütz über die Erhebung von Benutzungsentgelten im Literaturhaus "Uwe Johnson"mit folgenden Änderunge:

  • Ergänzung unter Artikel 1 Abs. 1, zweiter Teilabsatz:
    „Für die Punkte 2.2.1.1. bis 2.2.1.4. gilt ein ermäßigter Eintrittspreis für Schüler (ab 12 Jahre), Studenten, Schwerbehinderte, Kurkartenbesitzer der Stadt Klütz und Mitglieder des Fördervereins Literaturhaus „Uwe Johnson“ Klütz e.V.
  • Streichen der Punkte „Kurkartenbesitzer … Euro“ der Punkte 2.2.1.1. bis 2.2.1.4. unter Absatz 1 und Absatz 2
  • Einfügen des Satzes „Für Kurkarteninhaber der Stadt Klütz gilt das ermäßigte Benutzungsentgelt.“

 

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Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Mitglieder:

15

davon anwesend:  

10

Zustimmung: 

10

Ablehnung:

0

Enthaltung:

0

Befangenheit:

0

 

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Bericht zum Stand der Umsetzung:

 

Die Entgeltordnung wurde beschlussgemäß bearbeitet und in Kraft gesetzt. 

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Anlagen zur Vorlage