Beschlussvorlage - BV/02/21/118-1
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderung der Entgeltordnung der Stadt Klütz über die Erhebung von Benutzungsentgelten für das Literaturhaus Uwe Johnson
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Hauptamt
- Bearbeiter:
- Sören Hanetschak
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss der Stadt Klütz
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Vorberatung
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05.06.2023
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Erledigt
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Hauptausschuss der Stadt Klütz
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung Klütz
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Entscheidung
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26.06.2023
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17.07.2023
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Sachverhalt
Dem Besitzer einer Kurkarte der Stadt Klütz soll eine Rabattierung von 1,00 € für die Daueraustellung im Literaturhaus „Uwe Johnson“ gewährt werden. Aus diesem Grund wird eine Änderung der Entgeltordnung der Stadt Klütz über die Erhebung von Benutzungsentgelten für das Literaturhaus „Uwe Johnson“ vorgeschlagen.
Diese Satzung tritt am Tage nach Ihrer Bekanntmachung in Kraft, gleichzeitig tritt die Entgeltordnung der Stadt Klütz über die Erhebung von Benutzungsentgelten im Literaturhaus „Uwe Johnson“ vom 15.03.2022 außer Kraft.
Finanz. Auswirkung
Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung) |
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Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden. |
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durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto: |
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durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto: |
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über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen |
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unvorhergesehen und |
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unabweisbar und |
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Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):
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Deckung gesichert durch |
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Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto: |
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X |
Keine finanziellen Auswirkungen. |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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253,5 kB
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