Beschlussvorlage - BV/03/23/015
Grunddaten
- Betreff:
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Grundsatzbeschluss für den grundhaften Ausbau des Gehweges Stellshagener Straße in Damshagen und die Ausschreibung und Vergabe der Planungsleistung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauwesen
- Bearbeiter:
- Manuela Rusch
- Verfasser/Antragsteller:
- Manuela Rusch
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Damshagen
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Entscheidung
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16.05.2023
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28.06.2023
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Sachverhalt
Seitens eines Antrages aus der Gemeindevertretersitzung von Damshagen soll der Gehweg in der Stellshagener Straße umfangreich ausgebaut werden. Die Stellshagener Straße ist eine Kreisstraße und im Eigentum des Landkreises Nordwestmecklenburg. Um hier einen grundhaften Ausbau eines Gehweges auszuführen bedarf es einer Vereinbarung mit dem Landkreis NWM als Baulastträger. Die Vereinbarung regelt die Zuständigkeiten, die Kostenverteilung und die spätere Übertragung des gesamten Gehweges in die Baulast des Landkreises Nordwestmecklenburg.
Bestehende Situation:
Der Gehweg verläuft nicht zusammenhängend entlang der Stellshagener Straße, sondern in Abschnitten. Teilweise kann nur der breite Bereich vor den Grundstücken, im Zustand eines zugewachsenen Sandweges, genutzt werden. In Teilbereichen besteht der vorhandene Belag aus Betonplatten und weist starke Unebenheiten, Risse und Löcher auf. In einem anderen Bereich besteht der Belag bereits aus Pflastersteinen. Alle Bereiche sind von der Breite für einen Gehweg zu schmal. Es gibt keinen einheitlichen, zusammenhängenden Weg der barrierefrei von den Anwohnern genutzt werden kann. Der Zustand ist äußerst sanierungsbedürftig. Jährlich werden Bereiche entlang der Stellshagener Straße über einen abgeschlossenen Rahmenvertrag mit der Gemeinde Damshagen für Instandhaltungsmaßnahmen saniert. Die dafür anfallenden Kosten steigen. Deshalb wird empfohlen den Gehweg grundhaft auszubauen.
Darstellung des Planungsablaufes:
Zunächst soll eine weitergehende Zustandsermittlung zu den bereits vorhandenen Erkenntnissen durchgeführt werden. Dies ist besonders wichtig, um die Schadensbilder besser bestimmen zu können und mögliche Altlasten festzustellen. Die Zustandsermittlung dient in erster Linie dazu, den Kostenaufwand für den Ausbau genauer zu ermitteln. Zeitgleich soll in Zusammenarbeit mit dem Ingenieurbüro ein Ausbauentwurf erarbeitet werden, der im Rahmen der Projektgenehmigung den Gremien zur Entscheidung vorgelegt werden soll.
Projektkosten:
Für die Gesamtmaßnahme wird ein ganz grob geschätzter Mittelbedarf von 100.000,00 €, +/- 20% veranschlagt. Die Gesamtlänge beträgt ca. 375 m. Die Kosten beinhalten den grundhaften Ausbau des Gehweges mit Pflaster. Die Entwässerung ist durch die wasserführenden Bordsteine geregelt.
Finanzierung:
Zur Finanzierung der Gesamtmaßnahme werden die erforderlichen Mittel bedarfsgerecht durch das Amt Klützer Winkel in den folgenden Jahren in der mittelfristigen Haushaltsplanung angemeldet, entsprechend gilt das für die Deckung der Ausgaben der Honorarleistungen.
Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Damshagen beschließt:
1. Der Gehweg in der Stellshagener Straße, in Damshagen, wird grundhaft ausgebaut.
2. Die Vereinbarung mit dem Landkreis wird abgeschlossen und durch die Bürgermeisterin rechtswirksam unterzeichnet.
3. Die Planungsleistungen werden ausgeschrieben. Die Bürgermeisterin von Damshagen wird zur stufenweise Vergabe der Planungsleistungen „Objektplanung (Leistungsphase 1 bis 9)“ an ein qualifiziertes Ingenieurbüro ermächtigt. Die Bürgermeisterin von Damshagen wird zur Unterzeichnung des Vertrages an den wirtschaftlichsten Bieter ermächtigt.
4. Die erforderlichen Haushaltsmittel werden in den Folgejahren im Haushalt zur Verfügung gestellt.
Finanz. Auswirkung
Im HHJ 2023/24 sind keine Mittel eingestellt. Die Finanzierung muss über einen Nachtragshaushalt geregelt werden.
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Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung) |
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Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden. |
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durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto: |
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durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto: |
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über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen |
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unvorhergesehen und |
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unabweisbar und |
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Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):
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Deckung gesichert durch |
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Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto: |
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Keine finanziellen Auswirkungen. |
Anlagen
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1
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(wie Dokument)
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5,4 MB
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2
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(wie Dokument)
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2 MB
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(wie Dokument)
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322,3 kB
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