16.05.2023 - 9.2 Grundsatzbeschluss für den grundhaften Ausbau d...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9.2
- Gremium:
- Gemeindevertretung Damshagen
- Datum:
- Di., 16.05.2023
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauwesen
- Bearbeiter:
- Manuela Rusch
- Beschluss:
- vertagt
Wortprotokoll
Frau Oldenburg stellt einen Antrag auf Rückstellung zur Klärung der offenen Fragen.
Die Rückstellung des TOP 9.2 wird von der Gemeindevertretung der Gemeinde Damshagen einstimmig bestätigt.
Der Grund ist, dass Unschlüssigkeit bzgl. des Themas der Finanzierung über die Gemeinde Damshagen innerhalb der Gemeindevertretung Damshagen besteht.
Zu klären ist weiterhin, welche Bedeutung die spätere Übertragung des gesamten Gehweges in die Baulast des Landkreises Nordwestmecklenburg konkret für die Gemeinde Damshagen bedeutet.
Außerdem ist zu überprüfen, ob der Landkreis Nordwestmecklenburg die Reparaturen durchführen wird sowie die Bezahlung dieser übernimmt.
Bericht zum Stand der Umsetzung:
Da der Gehweg nicht auf gemeindeeigene Grundstücken verläuft, und die Gemeinde Damshagen den Antrag gestellt hat, diesen Weg auszubauen, muss mit dem Landkreis Nordwestmecklenburg als Straßenbaulastträger eine Vereinbarung getroffen werden.
Üblicherweise wird das Projekt, bevor es zu einer Ausführung kommt, beim Landkreis vorgestellt. Hierbei kann auch mit dem Landkreis geklärt werden, ob die kompl. Maßnahme vom Straßenbaulastträger übernommen und ausgeführt werden kann.
Sollte dies nicht der Fall sein, wird über eine Vereinbarung das Verhältnis zwischen der Gemeinde Damshagen und dem Baulastträger geklärt.
Die Verkehrssicherungspflicht von Gehwegen obliegt, gem. dem Straßen- und Wegegesetz M-V, auch nach Fertigstellung weiterhin der Gemeinde. Unterhaltungspflichtiger des Gehweges wird die Gemeinde Damshagen.
Zur Finanzierung der Gesamtmaßnahme werden die erforderlichen Mittel bedarfsgerecht durch das Amt Klützer Winkel in den folgenden Jahren in der mittelfristigen Haushaltsplanung angemeldet. Fördermittel können über das Programm der integrierten ländlichen Entwicklung (ILERL M-V) beantragt werden.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
5,4 MB
|
|||
|
2
|
(wie Dokument)
|
2 MB
|
|||
|
3
|
(wie Dokument)
|
322,3 kB
|
