Beschlussvorlage - BV/12/22/200
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss über den Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages zwischen dem Amt Klützer Winkel und der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen zur Überwachung des ruhenden Verkehrs
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bürgeramt
- Bearbeiter:
- Arne Longerich
- Verfasser/Antragsteller:
- Arne Longerich
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Finanzausschuss der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen
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Vorberatung
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24.01.2022
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Erledigt
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Gemeindevertretung Ostseebad Boltenhagen
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Entscheidung
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27.01.2022
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Sachverhalt
Der Amtsausschuss des Amtes Klützer Winkel hat sich in der Sitzung am 9. Dezember 2021 nochmals mit der Umsetzung der Überwachung des ruhenden Verkehrs ab dem Jahr 2022 beschäftigt. Im Ergebnis wurde festgelegt, dass mit den Gemeinden öffentlich-rechtliche Verträge für die Mehraufwendungen bei der Überwachung des ruhenden Verkehrs abgeschlossen werden sollen.
Die Gemeinde Ostseebad Boltenhagen hat bereits seit 2017 einen öffentlich-rechtlichen Vertrag zur Überwachung des ruhenden Verkehrs abgeschlossen (30 Stunden für die Saison) und kennt bereits die u.s. Vorteile. In den vergangenen Jahren ist deutlich geworden, dass ein höherer Überwachungsbedarf besteht. Somit wäre eine Erweiterung des Vertrages sinnvoll. Das Amt Klützer Winkel hat einen neuen öffentlich-rechtlichen Vertrag unter Beteiligung des Städte- und Gemeindetages Mecklenburg-Vorpommern sowie dem Landkreis Nordwestmecklenburg als untere Rechtsaufsichtsbehörde aufgesetz. Die Regelungen umfassen: Personal- und Sachkosten für Verkehrsüberwacher*innen werden durch die Gemeinde getragen. Personal- und Sachkosten für die Sachbearbeitung im Innendienst werden durch die Gemeinde anteilig getragen. Die Gemeinde erhält die gesamten Erträge aus Verwarn- und Bußgeldern, die in der Gemeinde aufgenommen wurden.
Die Vorteile bei einer entsprechenden Regelung sind kurz aufzuzeigen:
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aufwandsbezogene Kosten für die Gemeinde
- Die Gemeinde legt den Rahmen der Überwachung des ruhenden Verkehrs fest. Die Einstellung der Mitarbeiter*innen erfolgt über das Amt Klützer Winkel auf Grundlage des öffentlich-rechtlichen Vertrages
- kurze Wegstrecken zu den Parkplätzen / Stränden
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Erhöhung der Entrichtung der Gebühren in der Gemeinde durch stetige Kontrollen
- Die Gemeinde können auf die Erfahrungen des Außendienstes des Ordnungsamtes aus den letzten Jahren zurückgreifen. Die Verwaltung unterbreitet der Gemeinde einen Vorschlag, wie viele Zeitanteile für die Überwachung üblicherweise notwendig sind.
- Überwachung des ruhenden Verkehrs und der weiteren Bereiche (Straßenreinigung, Entrichtung der Strandgebühr, Hunde am Badestrand, Zelten am Strand, Camping auf Parkplätzen, Darbietungen (Kundgebungen, Musikveranstaltungen) im öffentlichen Bereich, Aufstellen von Plakaten oder andere Werbung uvm.) nach der Priorisierung der Gemeinde
- kurze Reaktionszeiten
Rechtlicher Hinweis:
Die Überwachung des ruhenden Verkehrs in den amtsangehörigen Gemeinden ist eine Aufgabe des übertragenen Wirkungskreises und ist durch die örtliche Ordnungsbehörde des Amtes Klützer Winkel wahrzunehmen.
Weiterer Werdegang:
Um den öffentlich-rechtlichen Vertrag abgeschließen zu können, bedarf es der Beschlussfassung der Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen und des Amtsausschusses des Amtes Klützer Winkel (zwei übereinstimmende Willenserklärungen).
Beschlussvorschlag
- Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt, den Beschluss der Gemeindevertretung vom 01. Juli 2021 (Tagesordnungspunkt 10.2 – BV/12/21/103) aufzuheben und folgenden Beschluss neu zu fassen:
- Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt, den Abschluss des anliegenden öffentlich-rechtlichen Vertrages zwischen dem Amt Klützer Winkel und der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen zur Überwachung des ruhenden Verkehrs mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 30 Stunden (ganzjährig) und mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 30 Stunden (saisonal: Mai bis Oktober) zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Mit Abschluss des vorgenannten öffentlich-rechtlichen Vertrages wird der öffentlich-rechtliche Vertrag zwischen dem Amt Klützer Winkel und der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen vom 13. Januar 2017 im beidseitigem Einvernehmen aufgehoben.
Finanz. Auswirkung
Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung) |
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Finanzierungsmittel sind im Haushalt eingeplant. |
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durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto: |
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durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto: |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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2
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(wie Dokument)
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98,3 kB
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(wie Dokument)
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119,8 kB
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