27.01.2022 - 7.7 Beschluss über den Abschluss eines öffentlich-r...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Herr Wardecki informiert über die Beschlussvorlage.

 

Herr H.-O. Schmiedeberg teilt mit, dass der Finanzausschuss sich wünscht, dass alle Strandgemeinden einen öffentlich-rechtlichen Vertrag abschließen. Sofern nicht, sind die Einsatzzeiten der Mitarbeiter*innen des Amtes Klützer Winkel nur entsprechend der Amtsumlage zu koordinieren.

Herr Longerich teilt mit, dass die Gemeindevertretungen der Strandgemeinden diese Beschlussvorlage zur Beratung vorliegen haben. Sofern hier eine Gemeindevertretung einen anderen Weg gehen möchte, wird dies im Amtsausschuss beraten.

 

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Beschluss:

  1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt, den Beschluss der Gemeindevertretung vom 01. Juli 2021 (Tagesordnungspunkt 10.2 – BV/12/21/103) aufzuheben und folgenden Beschluss neu zu fassen:

 

  1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt, den Abschluss des anliegenden öffentlich-rechtlichen Vertrages zwischen dem Amt Klützer Winkel und der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen zur Überwachung des ruhenden Verkehrs mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 30 Stunden (ganzjährig) und mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 30 Stunden (saisonal: Mai bis Oktober) zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Mit Abschluss des vorgenannten öffentlich-rechtlichen Vertrages wird der öffentlich-rechtliche Vertrag zwischen dem Amt Klützer Winkel und der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen vom 13. Januar 2017 im beidseitigem Einvernehmen aufgehoben.

 

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Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Mitglieder:

13

davon anwesend:  

10

Zustimmung: 

9

Ablehnung:

0

Enthaltung:

1

Befangenheit:

0