24.01.2022 - 4.2 Beschluss über den Abschluss eines öffentlich-r...

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Wortprotokoll

 

Der Ausschussvorsitzende Herr Schmiedeberg erläutert kurz den Sachverhalt und schlägt vor, dass der/die verbleibende Mitarbeiter/in der Verkehrsüberwachung tageweise auf die Kommunen des Amtes Klützer Winkel nach den Anteilen der jeweiligen Gemeinden für deren Arbeitszeit verteilt wird. Hierzu ist es notwendig, dass ein Stundennachweis für die Arbeitszeit der Überwachung des ruhenden Verkehrs in den jeweiligen Gemeinden geführt wird.

 

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Beschluss:

Der Finanzausschuss der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen empfiehlt folgende Beschlussfassung:

  1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt, den Beschluss der Gemeindevertretung vom 01. Juli 2021 (Tagesordnungspunkt 10.2 – BV/12/21/103) aufzuheben und folgenden Beschluss neu zu fassen:

 

  1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt, den Abschluss des anliegenden öffentlich-rechtlichen Vertrages zwischen dem Amt Klützer Winkel und der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen zur Überwachung des ruhenden Verkehrs mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 30 Stunden (ganzjährig) und mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 30 Stunden (saisonal: Mai bis Oktober) zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Mit Abschluss des vorgenannten öffentlich-rechtlichen Vertrages wird der öffentlich-rechtliche Vertrag zwischen dem Amt Klützer Winkel und der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen vom 13. Januar 2017 im beidseitigem Einvernehmen aufgehoben. Der/die verbleibende Mitarbeiter/in wird in dem Zusammenhang tageweise auf die Kommunen des Amtes Klützer Winkel nach den Anteilen der jeweiligen Gemeinden verteilt. Hierzu ist es notwendig, dass ein Stundennachweis  für  die Arbeitszeit der Überwachung des ruhenden Verkehrs in den jeweiligen Gemeinden geführt wird.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Mitglieder:

7

davon anwesend:  

7

Zustimmung:            

5

Ablehnung:                

1

Enthaltung:                 

1

Befangenheit:            

0