Beschlussvorlage - BV/04/21/018-1

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Gemeinde Kalkhorst plant den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses. Hierfür wurde in der Gemeindevertretersitzung vom 08.04.2021 der Standort festgelegt.

Die Planerin Frau Thrun stellt für den Neubau einen weiteren Entwurf der LPH 2 vor.

 

Die Planung enthält im Wesentlichen die erforderlichen Räumlichkeiten und Außenbereiche entsprechend den heutigen Anforderungen.

 

Folgender Raumbedarf ist gem. neue DIN 14092 „Feuerwehrhäuser“ vorgesehen:

        Fahrzeughalle

        Räume für Einsatz- und Übungsabwicklung

        Umkleide – und Sanitärräume

        Räume für Ausbildung, Aufenthalt und Verwaltung

        Werkstätten und Lagerräume

        Sonstige Flächen (Heizung, Reinigung)

        PKW-Stellplätze

        eine kreuzungsfreie Zu- und Ausfahrt

 

Im Rahmen der weiteren Vorgehensweise zur Planung und Umsetzung des Neubaus eines Feuerwehrgerätehauses in Kalkhorst hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Kalkhorst nun über die vorgestellte Planung abzustimmen.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kalkhorst beschließt die vorgelegte Planung des Planungsbüros Sabine Thrun aus Wismar zu bestätigen.

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Finanz. Auswirkung

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

x

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

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Anlagen

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