Beschlussvorlage - BV/02/21/023

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 Die Stadt Klütz führt das Bauleitplanverfahren B- Plan Nr. 32 Infrastruktureinrichtungen Strand Wohlenberg durch. Das Planverfahren steht vor seinem Abschluss. Inhaltlich regelt der Bebauungsplan, die planungsrechtliche Zulässigkeit von Gebäuden in 3 Teilbereichen. Förderung für Planung und Bau der Infrastrukturgebäude ist seitens des Wirtschaftsministeriums in Aussicht gestellt.

Deshalb muss die Stadt Klütz zeitnah festlegen, wie die Gebäude gestaltet werden soll.

Das Planungsbüro Heselhaus ist mit der Vorplanung und Kostenschätzung beauftragt: 

Festlegungen zu folgenden Punkten müssen für jedes der 3 Baufenster getroffen werden:

1. Größe der Gebäude, gegebenenfalls Anzahl der Module

2. Ausstattung der Gebäude

3. äußere Gestaltung der Gebäude

4. Nutzungen der Gebäude

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Beschlussvorschlag

 Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt, folgende Parameter für die Gestaltung der Infrastrukturgebäude im B- Plan Nr. 32 Strand Wohlenberg festzulegen:

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Finanz. Auswirkung

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 Finanzierung über Rückstellung LGE B- Plan Nr. 27

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

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Anlagen

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