Beschlussvorlage - GV Damsh/20/14409
Grunddaten
- Betreff:
-
Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED-Technik
hier: Festlegung der Leuchtenköpfe
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauwesen
- Bearbeiter:
- Kathrin Dietrich
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Damshagen
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Entscheidung
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08.07.2020
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Erledigt
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Bauausschuss der Gemeinde Damshagen
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Vorberatung
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20.05.2020
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16.06.2020
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Für die energetische Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf moderne LED-Technik sind Fördermittel gewährt worden.
Umgerüstet wird die Straßenbeleuchtung in allen Ortsteilen. Insgesamt betrifft dieses 275 Laternen. Bei 234 Laternen erfolgt die Umrüstung durch einen Leuchtenkopftausch;
41 Laternen werden komplett erneuert (Mast + Leuchtenkopf).
Neben dem Leuchtenkopftausch und der Errichtung neuer Laternen müssen auch Leitungen in nicht unerheblichen Längen erneuert und neue Verteiler gesetzt werden. Dieses ist aufgrund des teilweisen maroden Leitungsnetzes erforderlich. Auch dieses wird gefördert.
Für das ganze Vorhaben sind Kosten in Höhe von 737.186 EUR kalkuliert.
50 % dieser Kosten (= Maximalbetrag), mithin ein Betrag von max. 368.593 EUR, werden durch Fördermittel gemäß der Klimaschutz-Förderrichtlinie-Kommunen gedeckt.
Der restliche Betrag wird nochmals reduziert um 92.000 EUR Kofinanzierungshilfe, so dass letztendlich 276.593 EUR als Eigenanteil bei der Gemeinde verbleiben.
Die Mittel stehen im Haushalt der Gemeinde zur Verfügung.
Eine Erhöhung der Fördermittel ist ausgeschlossen.
Mit Beschluss vom 09.11.2016 (GV Damsh/16/10874) hat die Gemeindevertretung bestimmt, dass die Straßenbeleuchtung straßenweise einheitlich ausgebildet werden soll.
In Anlage befinden sich Vorschläge für Leuchtenkopftypen je Ortsteil und Straße.
Es ist ein Mix aus technischen und eher Design-orientierten Leuchtenköpfen.
Überwiegend werden dort, wo bereits technische Leuchten stehen, auch technische Leuchtenköpfe vorgeschlagen. Technische Leuchtenköpfe sind kostengünstiger als Design-orientierte Leuchtenköpfe, wie z.B. in der Klützer Straße.
Im OT Kussow wird eine Stele vorgeschlagen, da hier weder ein technischer Kopf noch ein Design-orientierter Kopf aus Platzgründen praktikabel ist.
Dieser Mix ist notwendig, um den Kostenrahmen einzuhalten.
Anmerkung:
Die Straße „An der alte Schmiede“ in Damshagen und „Grüner Weg“ in Rolofshagen sind bereits auf LED-Technik umgerüstet. Sie sind somit nicht Bestandteil der Fördermaßnahme.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung) | |
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X | Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden. |
| durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto: |
| durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto: |
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| über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen |
| unvorhergesehen und |
| unabweisbar und |
| Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):
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Deckung gesichert durch | |
| Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto: |
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| Keine finanziellen Auswirkungen. |