Beschlussvorlage - GV Damsh/19/13946

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Gemeinde Damshagen hat das Verfahren zur Aufstellung der Satzung der Gemeinde Damshagen über die Ergänzung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Hof Reppenhagen gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB durchgeführt. 

 

Die Gemeinde Damshagen stellt die Ergänzungssatzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB auf, um die Flächen im südwestlichen Ortsbereich an der Lindenstraße im Rahmen der Ergänzungssatzung für eine Bebauung vorzubereiten. Das Planungsziel besteht in der planungsrechtlichen Vorbereitung von Flächen für eine straßenbegleitende Wohnbebauung an der Lindenstraße. Unter Berücksichtigung des vorhandenen Bestandes soll sich die zukünftige Bebauung an den örtlichen Gegebenheiten orientieren. Diese wird vorgegeben durch vorhandene Bebauung und Festsetzung des Bebauungsplanes Nr. 9, der sich weiter östlich anschließt.

 

Die Planunterlagen der Ergänzungssatzung wurden um die Ergebnisse der Abwägung ergänzt. Die Anforderungen, die sich aus der Abwägung ergeben, wurden in den Satzungsunterlagen entsprechend berücksichtigt.

 

Die Löschwasserbereitstellung kann über 2 Stunden mit 48 m³/h gesichert werden. Vor der Lindenstraße 3 wird die Errichtung eines zusätzlichen Hydranten empfohlen.

 

Ausgleichs- und Ersatzerfordernisse sind entsprechend abzugelten. Die Festsetzungsdichte wurde reduziert.

 

Die Anforderungen gegenüber dem Dritten werden im städtebaulichen Vertrag vereinbart.

 

Die Einarbeitung der Abwägungsergebnisse sowie der weiteren Anpassungen führt nicht zur einer erneuten Auslegung der Planunterlagen.

 

Mit der ortsüblichen Bekanntmachung gemäß Hauptsatzung tritt die Satzung der Gemeinde Damshagen über die Ergänzung für den südwestlichen Bereich der Ortslage an der Lindenstraße in Kraft.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Damshagen beschließt:

 

 

  1. Auf Grund des § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB) beschließt die Gemeindevertretung der Gemeinde Damshagen die Ergänzung für einen Teilbereich der Ortslage Hof Reppenhagen, südwestlicher Bereich und südlich der Lindenstraße bestehend aus der Planzeichnung und den inhaltlichen Festsetzungen als Satzung.             

Der Geltungsbereich der Ergänzungssatzung befindet sich im Südwesten der Ortslage Hof Reppenhagen und wird wie folgt begrenzt:

- im Nordosten:  durch die Lindenstraße,

- im Osten:         durch Teichstraße,

- im Südosten: durch Ackerflächen,

- im Nordwesten:  durch das Grundstück Lindenstraße 1.

 

  1. Die Begründung wird gebilligt.

 

  1. Das Amt Klützer Winkel wird beauftragt, den Satzungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist auch anzugeben, wo die Ergänzungssatzung mit Begründung während der Sprechzeiten eingesehen werden und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass die rechtskräftige Satzung in das Internet auf der Homepage des Amtes Klützer Winkel eingestellt ist.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

x

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

 

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Anlagen

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